Burger Lagerbuch/078

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Burger Lagerbuch
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BGV Abt Wk Heft 14.djvu

cession vom 12. Julii 1678 Tillmannen Hasenclevern zu Bledekusen dergestaldt zu gebrauchen vergönnet, als lang sein nechst darunter gelegener Hammer stehet, gebrauchen möge, weilen in solche Wieße den Deich, wodurch das Waßer auf den Hammer leithet, legen müßen, gegen jährlichen Pacht, so auf Martini zu bezahlen, ad drey Goldgullden und gibt vom Hammer absonderlich einen Goldgullden, wie oben gemeldet. 359. Ferner liegt ein Orth Wießen allernechst boben der Heinges Mullen Wieße und Feldt, wirdt genant das Underste Orth deßelben Langenbrochs, haltent anderthalben Morgen sechs Roden, ist lezthin den 17. Octobris 1675 auch auf zwolff Jahr, zu sechßen nach Belieben Blatt 60 abzustehen, verpachtet geweßen an Theißen Schophoven umb jährlichß darab Termino Martini zu bezahlen vier Goldgulden vierzehen Albus, in welchem Pacht sie die Gerichtschreiberin Brosius bisher gebraucht, wegen weiter verschoßener Gellder, so ihro aber wieder restituirt sein, und die Wieße kunfftig aufs neue zu verpachten. Die Dienste im Ambt Bornefeld müßen das Heu außfahren. 360. Benieden der Zaumullen unter Ehringhaußen und nechst an des neuen Hammers Deiche haben ihre hochfürstliche Durchlaucht eine Wieße liegen, genant der Heyenbroch, helt gemeßen drey Morgen drey Firtel drey Roden. Ist zwar anno 1675 den. 17. Octobris bei der Kertzen auf zwölff Jahr, jedoch zu sechßen nach Belieben abzustehen, an Luttern Schmidten zu Ehringhaußen verpfachtet geweßen, jährlichß Termino Martini davon zu bezahlen zwölff Dahler Cöllnisch, dessen würden ihme die Dienstfuhren vergönt, das Heu aufzufahren. Demnach aber Frantz Hasenclever zu Ehringhaußen nechst an solche Wieße einen Reckhammer zu setzen vorgenommen, solchen aber nicht volbringen können, wann ihme gnedigst nicht erlaubet worden, den Undergraben dadurch zu führen, deswegen bey ihrer hochfürstlichen Durchlaucht underthenigst angehalten, daß ihme solche Wieße, so lange solcher Hammer stundte, gegen eines Collnischen Dahlers Verhöhung des Wiessenpachts, und daß vom Hammer jährlichß absonderlich einen Goldgullden vor Erkent78

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