Burger Lagerbuch/025

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Burger Lagerbuch
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BGV Abt Wk Heft 14.djvu

77. Noch hatt dieß Hoffgericht zum Holtze vor alters ihrer churfurstlichen Durchlaucht Vorfahren, Grafen und Hertzogen zu dem Bergh auch vier Malter Habern auß den churmutigen und Kottgüttern gelieffert, welche aber vor langen Jahren an das Closter zum Alltenberge ubertragen und gegen ein an der Burgh gelegenen Kamp angetauschet sein sollen. Welche Haber gemeltes Closter auch noch empfängt. 78. Soweitt die Beschreibung des Hoff- und Lehengerichts zum Holtze. Und ist die summa an Pfennigsgeldt ad 30 ½ Raderschilling, an Hunern 44 ½ , davon ist ein Hun, nemblich zu Donnersberg, streittig und 2 Raderheller. Hirvon lieffert der Hoffsbotte und hatt mir gelieffert, seithero ich Kellner geweßen, jahrlichs an Hunern 36 Stuck, an Pfennigsgeldt zwey Radermarck Das Ubrige aber haltet derselbe vor sein Aufheben von alters hero. Blatt 17 79. Hernach folgt die Beschreibung des dritten Hoffgerichts, zum Eichen genant Liegt im Ambt Missenlohe im Kirspel Witzhellen. Hatt einen Hoffschuldheißen, vier Scheffen und einen Botten, welcher die Huner und Pfennigsgeldt aufhebet und zeitlichem Kellnern einlieffert. Und ist ein zeitlicher Kellner zur Burgh Lehenverwalter uber solch Gericht; hatt darüber ebenmeßig in aller Weiße zu richten wie uber die Hoffgerichter zu Schnittert und Holtze. Dazu sollen die nachbenente neunzehen churmutige Güter gehörig sein, wie ich specificirt finde. Deren etliche doch gar gering sein und heißen wie folget: 80. Das erste heißet zum Berne. Darauf ist Johann zur Berne, iziger Scheurer Halffmann Lehenmann.

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