Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/006

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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lassen sich die Eltern der Margaretha vielleicht auch ohne denselben konstatiren. Ich will wenigstens den Versuch machen. Zunächst berücksichtige ich eine Urkunde vom J. 1416, gemäss welcher die Eheleute Roilman vom Geysbusch und Metza von Liessingen ihrem Schwager Werner von Vlatten eine Rente von 25 Malter Roggen, so sie jährlichs zu Sevenich bei Jülich zu erheben haben, erblich verkaufen. Metza ist die jüngste Tochter des Ritters Johann Smeych von Liessingen und der Fya von Rede. Zur Mitgift erhielt sie neben andern Renten auch das Gut zu Sevenich, das ihrer Mutter nach Tod der Frau zu Breidenbent, mit welcher sie dasselbe gemeinschaftlich besessen hatte, ganz anerfallen war. Wer könnte die Frau von Breidenbent wohl anders sein als Margaretha von Bergerhausen? In welchem Verhältnisse Fya von Rede zu derselben gestanden, das ist freilich schwer zu sagen. Indess kommt doch einiges Licht in die Sache, wenn wir die Nella von der Recke in eine Nella von Rede verwandeln. Ich meine nämlich jene Nella, die in dem Primordium der Bongardischcn Genealogie bei Herrn Fahne figurirt. Dort finden wir also geschrieben: „Hermann de Pomerio, wurde 1334 mit Bergerhausen belehnt, h. Nella von der Recke“.[1] Mit der Belehnung hat es seine Richtigkeit. Aber wenn man den Hermann als den Vater des Erbkämmerers Gerart von dem Bongart darstellt, so konnte man wirklich in keinen grössern Irrthum verfallen. Gerart gehört bekanntlich dem Geschlechte von dem Bongart an, das sich so schrieb nach dem Gute zu dem Bongart, in der Gegend der vormaligen Herrschaft zur Heyden gelegen, nämlich zu Simpelfeld. Hermann dagegen gehört dem Geschlechte an, das sich von dem Bongart schrieb nach dem „Hoeue genant zo dem Bungarden gelegen tusschen der Stat Bonne ind Poppelstorp — dem proiste zo Bonne ind syure prostyen zo leen


  1. In dem noch erhaltenen Concept des Bongardischen Stammbaums steht übrigens: Nella de Recke, so dass also meine Emendation eigentlich nur Verbesserung eines einzigen Buchstaben ist. — Noch bemerke ich, dass eine Urkunde v. J. 1394 also beginnt: „Wir Arnolt van Goydelsem den man noympt van Rede wanaftich zo Vnna (Onnau) in Blaitzheymer kirspel ind Nesa syn elige wyff“. Als Zeuge kommt darin vor Wilhelm von Bergerhausen.