Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 10 (Strange)/002

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Strange 10.djvu
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ausgestellten Document findet, war wohl eine Tochter des Hans Daniel. Ob sein ältester Sohn, der 1626 Anton Heinrich von Hillesheim genannt wird, Nachkommenschaft gehabt habe, ist nicht ersichtlich.

2. Conrad Diederich und Wilhelm Engelbrecht von Hillesheim sind beide unverehelicht gestorben.

3. Gertrud von Hillesheim war die Gattin des Laurentz von Franckeshoven.

4. Elisabeth von Hillesheim heirathete einen Herrn aus dem Churfürstenthum Sachsen, Adam Wilhelm von Reckrodt.

5. Helena von Hillesheim hat vielleicht einen Herrn Hamm geheirathet.

Die Herrlichkeit Caldenborn, in der die Burggrafen zu Hammerstein seit den ältesten Zeiten eine gewisse Anzahl Leute besassen (*), ist im sechzehnten Jahrhundert der Gegenstand eines Streites zwischen Chur-Cöln und Jülich geworden. Die Herzoglichen Räthe betrachteten dieselbe als ein Appertinenz des Amtes Sintzig, wogegen die Churfürstlichen Räthe bemerken, Caldenborn sei „ein guter weg“ von Sintzig, vielmehr in des Erzstifts Amt Nürburg gelegen, und auf dieses Amt mit Leibeigenschaft, Schatz und Dienst verhaftet. Eine Schrift, worin Bürgermeister, Scheffen und Gemeinde zu Caldenborn im J. 1590 beim Erzbischof eine lange und breite Klage gegen ihren zeitlichen Herrn Conrad von Hillesheim erheben, giebt nähere Auskunft, wie es gekommen, dass die Herzoglichen Räthe nach dem Erzstiftischen Hause Caldenborn die Hand ausgestreckt und es dem Amte Sintzig annectirt haben. Darin heisst es unter andern also:

„In der Communications-Handlung, so hiebevor zwischen Erzbischof Gebhard Truchsess und der Gemeinde zu Caldenborn an einem, und dem Herzog zu Jülich und Conraden con Hillesheim anderntheils zu Cöln gepflogen, sei von des Erzstifts wegen mit gutem Schein dargethan worden, dass die von Boland das Haus und Dorf zu Caldenborn bei Hoheacht im Amte Nürburg gelegen, weiland Herrn Friederichen von Sarwerden Erzbischofen zu Cöln

(*) Von wegen der Herrschaft Hammerstein waren in der Folge der Erzbischof zu Trier und der Herr zu Olbrück-Königsfeld pro tertia parte in der Herrlichkeit Caldenborn betheiligt; beide Herren empfingen auch den dritten Pfenning der Brüchten.