Baden/Staatshandbuch 1880/411

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Baden/Staatshandbuch 1880
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[410]
Nächste Seite>>>
[412]
Baden-Staatshandbuch-1880.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



General-Staatskasse.

Hermann Fecht, General-Staatskassier. Orden?

Karl Plock, Kontroleur.

Ludwig Knoch, Buchhalter.

1 Buchhalter, 2 Assistenten, 1 Kanzleiassistent, 1 Gehilfe, 2 Kassendiener.

II. Schulden-Tilgungskassen.

1. Amortisationskasse.

      Die Amortisationskasse, errichtet laut landesherrlicher Verordnung vom 31. August 1808 und in ihrer Verfassung und Verwaltung durch Gesetz vom 31.Dezember 1831 geregelt, besorgt unter Leitung des Finanzministeriums und unter Aufsicht des ständischen Ausschusses sämmtliche auf die Aufnahme, Verzinsung und Tilgung der allgemeinen Staatsanlehen bezüglichen Geschäfte, nimmt die zur Sicherung des Staates in baarem Geld gestellten Kautionen, din baaren Mittel des Grundstocks, sowie die Einnahmeüberschüsse der allgemeinen Staatsverwaltung zur Verzinsung in sich auf und bildet nach Art. 1 des Gesetzes vom 3. August 1837 die Hinterlegungskasse für baares Geld, welches zur öfffentlichen Hinterlegung gelangt.

Karl Helm, Direktor. Orden?

Bernhard Eisenmann, Kassier.

Karl Keim, Kontroleur.

Johann Friedrich Kalame, Zahlmeister.

Rudolf Krieger, Sekretär.

Heinrich Wohlgemuth, Buchhalter.

Peter Schweikart, Buchhalter.

Xaver Gästle, Buchhalter.

Otto Steinbach, Buchhalter.

1 Expeditur- und Registraturassistent, 3 Rechnungsassistenten, 2 Kanzleiassistenten, 2 Gehilfen, 3 Dekopisten, 2 Kassendiener.

2. Eisenbahnschulden-Tilgungskasse.

      Die Eisenbahnschulden-Tilgungskasse, errichtet laut Gesetz vom 10. Septemneer 1842, ist bestimmt, die für den Eisenbahn-Bau erforderlichen Kapitalien zu beschaffen, sowie die Verwalltung, v Nagel, S. L.rzinsung und Tilgung der zu diesem Zweck aufgenommenen Anlehen zu besorgen.

      Die Verwaltung der Eisenbahnschulden-Tilgungskasse ist dem Personal der Amortisationskasse übertragen.