Amtsblatt 1824 No.13 Verrord.74

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  • 17.2.1824, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1824, No.13, Verordnung No.74
Einrichtung eines Land- und Stadtgerichts zu Rößel
Gemäß Verfügung des Herrn Justizministers Excellenz vom 5ten Dezember v.J. sind die Königl. Stadtgerichte zu Rößel und zu Bischofstein und das Königl. Justizamt Rößel
zu einem Königlich. Land- und Stadtgerichte daselbst vereinigt, dessen Gerichtsbezirk
die Städte Rößel und Bischofstein, und
die Kirchspiele Bischofstein, Glockstein, Groß-Kellen, Legienen, Plausen, Rößel, Santoppen und Sturmhübel,
mit Ausnahme der innerhalb derselben gelegenen adelichen Ortschaften,
umfaßt, und welches außerdem noch die Patrimonialgerichte der adelichen Güter
Bansen, Bergenthal und Klein-Kellen
als für sich bestehende Gerichte verwaltet.
Bei diesem sind angestellt:
als Land- und Stadtrichter, der bisherige Justizamtmann Rosocha;
als Assessor, der bisherige Justizamts-Aktuarius Späth;
als Kanzelist und Protokollführer, der gewesene freiwillige Jäger Skerle,und
als zweiter Gerichtsdiener und Landreiter, der bisherige Amts-Landreiter Forselius,
vorläufig auch
als Registrator und Protokollführer, der bisherige Registratur-Gehülfe Plehwe;
als Deposital und Sportulkassen-Rendant, Ingrossator und Protokllführer, der bisherige Schreiber und Protokollführer Pörschke,und
als erster Gerichtsdiener und Gefangenwärter, der invalide Unteroffizier Polenz. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1824,No.13,Verordnung Nr.74,S.94 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums