Amtliches Bahnhofsverzeichnis 1944/V

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Amtliches Bahnhofsverzeichnis 1944
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      Die Umlaute ä, ö, ü werden ae, oe ue gleichgeachtet, z B:

Odoyen
Ödheim
Oedt
Öflingen
Oettingen (Bay)
Ofenerdiek

III. Reihenfolge der Angaben im Verzeichnis der Bahnhöfe

1. Name des Bahnhofs
2. Neben oder unter dem Bahnhofsnamen etwaige Dienstbeschränkungen mit den in Klammern gesetzten Abkürzungen:
b = beschränkter Güterverkehr
e = beschränkter Expreßgutverkehr
oe = ohne Expreßgutverkehr
o = ohne öffentlichen Verkehr
og = ohne Güterverkehr (nur bei den Bahnhöfen 1. bis 4. Klasse oder Haltestellen, Haltepunkte ohne das Zeichen „b“ haben keinen Güterverkehr)[1]
op = ohne Personen-, Gepäck- oder Expreßgutverkehr[2]
OK = (ohne Kopframpe) nicht für Gegenstände, zu deren Ver- oder Entladung eine Kopframpe erforderlich ist
OKg = (ohne größere Kopframpe) nicht für Möbelwagen und ähnliche größere Fahrzeige, zu deren Ver- oder Entladung eine größere Kopframpe erforderlich ist
OR = (ohne Rampe) nicht für Gegenstände, zu deren Ver- oder Entladung eine Kopframpe oder eine Seitenrampe erforderlich ist
Sm = Bahnhof einer Schmalspurbahn ohne Rollbockbetrieb
Smr = Bahnhof einer Schmalspurbahn mit Rollbockbetrieb
u = unbesetzt ( der Mutterbahnhof - Mu - ist am Fuße der Seite angegeben). Unbesetzte Haltepunkte, die im Tarif nicht angeführt sind und daher keinen Mutterbahnhof haben, erhalten die Fußnote „ohne Mu“.
Für die Bahnhöfe der Kleinbahnen sind nur die Abkürzungen „b OK OKg OR Sm Smr“ vorgesehen.
3. Rangklasse des Bahnhofs mit den Abkürzungen:
I = Bahnhof 1. Klasse
II = Bahnhof 2. Klasse
III = Bahnhof 3. Klasse
IV = Bahnhof 4. Klasse
Ahst = Abferigungshilfsstelle
Gnst = Güternebenstelle (der Bahnhof, zu dem die Güternebenstelle geört, ist als Fußnoten angegeben)
  1. Haltepunkte mit vollem Güterverkehr sind durch besondere Fußnote gekennzeichent.
  2. Steht vor den Abkürzungen „op“ und „p“ noch dsa Zeichen „e“, so hat der Bahnhof auch beschränkten Expreßgutverkehr.