Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/253

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Um das übrige Land wieder einzudeichen, wozu die Einheimischen nicht fähig waren, überließ der regierende Herzog Friederich III. das Land an eine Brabantische Interessentschaft, unter Einräumung der Religionsfreiheit und bedeutender Vorrechte durch eine Octroi vom 8. Juli 1652. Vermöge dieser Octroi erhielt die Gesammtheit der Hauptparticipanten die bürgerliche und peinliche Gerichtsbarkeit. Das Gericht bestand aus sechs Rathsleuten, von denen drei Katholiken und drei Lutheraner waren. Von den Niederländern, welche sich dort niederließen, stammt der katholische Theil der Bevölkerung her und bildet eine zwiefache Gemeinde, nämlich die Römisch-katholische mit dem Oratorium, und die Jansenistische mit der Kirche der Heiligen Theresia, erbaut 1661. Die letztere Parthei wurde bald die zahlreichere, und sie hatte ausschließlich das Parochialrecht, welches der Capelle der orthodoxen Katholiken im sogenannten Herrenhause nicht zustand. Diese suchten ein Jahrhundert später, daß einer von den beiden Priestern an der Theresien-Kirche ihres Bekenntnisses sein möge, erhielten jedoch unterm 24. December 1764 von der Staatsregierung einen abschlägigen Bescheid. Allein in der Folge sind durch ein Landesherrliches Rescript vom 5. December 1826 die kirchlichen Verhältnisse der Katholiken auf Nordstrand dahin gesetzlich geordnet, daß die Kirche der Jansenisten die katholische Parochialkirche geblieben ist, daher auf landschaftliche Kosten unterhalten wird, während die katholischen Eingesessenen, die sich zum Oratorium halten, diese Capelle zu bauen pflichtig sind. Es sind aber sowohl die katholischen Priester an der Capelle, als die an der Parochialkirche nicht allein die Sacra zu administriren und die Kranken zu beichten, sondern auch die Tauf- und Copulationshandlungen vorzunehmen berechtigt. Der Kirchhof bei der Parochialkirche ist gemeinschaftlicher Begräbnißplatz für beide Partheien. An der Theresien-Kirche ist seit 1832 nur Ein Geistlicher, unter dem Erzbischof von Utrecht,[1] früher waren deren zwei. Gegen die Wahl eines jansenistischen Predigers auf Nordstrand erhob der Bischof von Hildesheim im Jahre 1793 einen förmlichen Protest.[2] Die patres Oratorii zu Löwen und


  1. Corp. stat. slesv. I, 590.
  2. Staatsb. Magaz. VI, 720. Ueber die Kirchenverfassung der Katholiken auf Nordstrand s. Heimreich, Nordfr. Chron. in Falck's Ausg. II, S. 322.