Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/233

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Hauptinhalt dieses ersten, nie gedruckten Grundgesetzes ist genau angegeben in den oben von uns citirten Schulprogrammen, und die stricte Befolgung desselben wurde noch am 30. December 1790 wieder vorgeschrieben. Bemerkenswerth ist noch für das Jahr 1739, daß in demselben am 7. August die erste Conferenz, von der ein Protocoll vorhanden ist, gehalten ward in Gegenwart der Scholarchen. Es wurde beschlossen, daß die Professoren sich regelmäßig Sonnabends um 11 Uhr zur Berathung versammeln sollten, und daß die Gymnasiarchen monatlich der Conferenz beizuwohnen hätten. In Folge einer unter dem Vorsitze des Präsidenten von Schomburg gehaltenen Conferenz wurde beschlossen, eine Nachricht von dem Gymnasium drucken zu lassen, welche um Ostern 1740 herauskam. Dieselbe ist verfaßt von dem Professor und Conrector Profe. Sie giebt eine genaue Auskunft über die Einrichtung und die Lehrstunden des Gymnasiums und Pädagogiums, in Uebereinstimmung mit dieser Nachricht erschien um Ostern der lateinische Lections-Catalog.

Die für die Gymnasiasten und Pädagogisten entworfenen Gesetze erhielten die Königliche Genehmigung am 21. März 1740. Sie sind in 22 Paragraphen für jene Zeit sehr zweckmäßig abgefaßt, und zur Beförderung der Religiosität unter den Gymnasiasten enthalten sie zwei bemerkenswerthe Anordnungen. Es sollten die Lehrer und die Lernenden zusammen jährlich zwei Mal an den damals festgesetzten monatlichen Bußtagen das Heilige Abendmahl genießen. In Betreff der regelmäßigen Betstunden wurde bestimmt, daß der Director, dem schon das Asceticum am Sonntage zugefallen war, die Betstunde am Montag, der Rector am Dienstag, der Conrector am Mittewoch, der Subrector am Donnerstag und Freitag, und der Collaborator am Sonnabend halten solle.

Die öffentlichen Feierlichkeiten im Gymnasium bestanden seit 1740 in Reden und Disputationen. Lateinische Programme der Professoren erschienen sehr viele, man lernt sie kennen aus Cilano's Altona literata, einem Verzeichnisse der seit der Errichtung des Gymnasiums bis zum Jahre 1758 in Altona herausgekommenen Schriften.

Auf dem neuerbauten Flügel des Gymnasialgebäudes waren Stuben für Gymnasiasten als Freiwohnungen eingerichtet, über welche ein Professor „Flügelinspector“ war. Es erschienen eigene