Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/307

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  4. Band
3. Band  |  Inhalt des 3. Bandes
<<<Vorherige Seite
[306]
Nächste Seite>>>
[308]
SH-Kirchengeschichte-3.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


wurden, das man nirgends fassen konnte und darum allenthalben fürchtete. Zuerst im Jahre 1611 erschien über diesen Bund eine Druckschrift, die von einem deutschen Mönche erzählte, welcher der Stifter der Verbindung sein sollte, genannt Christian Rosenkreuz, der schon im vierzehnten Jahrhundert gelebt hätte. Derselbe wäre im Morgenlande gewesen, hätte dort die Magie erlernt, die Kunst verstanden Gold zu machen und das menschliche Leben zu verlängern, wäre eingedrungen in die Geheimnisse der Kabbala und hätte diese in die gestiftete Brüderschaft niedergelegt. Sogar der fromme Johann Arndt blieb von dem Verdachte nicht frei, daß er mit dazu gehöre. Man meinte, wenn er nicht den Stein der Weisen gehabt und nicht das Goldmachen verstanden hätte, wie wäre es ihm sonst möglich gewesen, den Armen so viele Wohlthaten zu erzeigen. Weit stärkerer Verdacht lastete aber auf den sogenannten Weigelianern. Diese wurden benannt nach einem Prediger, M. Valentin Weigel, der 1567 bis 1588 zu Tschoppau bei Chemnitz in Meißen lebte, wo er auch gestorben ist. Nach seinem Tode gab der Cantor zu Tschoppau, Weickert, dessen Schriften heraus, ein Paar Dutzend an der Zahl. In diesen Schriften fand man so viele und auffallende Irrthümer, daß man den Verfasser hernach als den Großvater aller Schwärmer bezeichnete. Jene Irrthümer bezogen sich aber hauptsächlich auf die Lehre von Christo, von welchem (ähnlich wie dies in der Reformationszeit der schlesische Edelmann Caspar von Schwenkfeld und dessen Anhänger, die Schwenkfeldianer, gesagt hatten) behauptet war, er habe einen doppelten Leib gehabt, einen himmlischen und einen irdischen, und der letztere sei gekreuzigt worden. Die wesentliche Einwohnung des himmlischen Christus in den Gläubigen sei es, wodurch die Seligkeit bedingt werde, nicht durch die zugerechnete Gerechtigkeit Christi. Die Erleuchtung geschehe durch ein besonderes inneres Licht, das äußere Wort sei ein todtes. Den Sacramenten wurde weiter keine Kraft zugestanden, als daß sie Erinnerungszeichen wären. Damit stand in Zusammenhang, daß das Predigtamt gering geschätzt wurde. Solche und ähnliche Lehren nannte man damals Weigelianische.

Bevor aber von diesen Lehren und den Rosenkreuzern öffentlich viel die Rede war, war man darauf aufmerksam geworden, daß es hier im Lande Leute gäbe, die einer ähnlichen Richtung sich zuneigten, und daß diese Ansichten von David Joris herrührten.