Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/254

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Hiernach war also aus dem Klostergute ein eigener Schulfonds gebildet und der Verwaltung der Zehnercommission anvertraut, jedoch unter Zuratheziehung des Meldorfer Superintendenten. Dieser war folglich der Inspector über die Schule, und wir erfahren, daß er derselben bis an seinen Tod eine eifrige Fürsorge gewidmet hat. Aus der Landeschronik von Neocorus[1] lernen wir, daß sich für den Schulfonds ein Capital von 6000 Mark ergab, folglich für die damaligen Zeitverhältnisse eine genügende Dotation. Der angestellte Rector erhielt ein Gehalt von 150 Mark, der Conrector 100 Mark und der dritte Lehrer 60 Mark. Als erster Rector wurde, ohne Zweifel durch den Superintendenten, berufen Johannes Olphenius, geboren zu Olphen im Stifte Münster; als erster Conrector Johann Grevenbrock, nachher Pastor in Neuenkirchen und dann in Barlt; als erster Tertius M. Andreas Joedecken, der schon 1544 Prediger in Delve und später in Lunden ward. An dem Superintendenten hatte die Schule zuerst einen wahren Gönner, welcher derselben eine vorzügliche Thätigkeit widmete, Schulexamina abhielt, und an die fleißigen Schüler Bücher schenkte. Es war daher sein Ableben, welches schon 1542 erfolgte, ein schwerer Schlag. Die Anstalt hatte aber zugleich die bedenkliche Lage, daß über einen Theil ihres Vermögens processirt ward.

Obgleich die Anstalt bei ihrer Stiftung einen sehr eifrigen Förderer hatte an dem hervorragenden Achtundvierziger Reimer Wolderich[2], der ein besonders thätiges Mitglied war in der Zehnercommission, so fand sie doch viel Anfechtung, die er nicht abzuwehren vermochte. Er war der Schwiegersohn von Frau Wiebe Junge, die aus der Reformationsgeschichte Dithmarschens berühmt ist, und der Schwiegervater von Peter Bruhn, Bürgermeister von Meldorf, dem Großvater des Landvogts Nicolaus Bruhn des Aelteren. Reimer Wolderich soll, der Tradition nach, bei der Eröffnung der Schule eine Inaugurationsrede gehalten haben. Es machten aber mehrere Kirchspiele Anspruch auf einen Antheil an dem Klostergelde, mit welchem die neue Gelehrtenschule dotirt worden war, indem sie sich darauf beriefen, daß das Kloster nicht durch Meldorf, sondern durch das gesammte Land gegründet


  1. Neocorus I, S. 257.
  2. Bolten, Dithm. Gesch. IV, S. 80.