Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/245

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  4. Band
3. Band  |  Inhalt des 3. Bandes
<<<Vorherige Seite
[244]
Nächste Seite>>>
[246]
SH-Kirchengeschichte-3.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


deshalb entlassen. Er wird deswegen in alten Verzeichnissen mit dem Zusatz „Hugenotta“ bezeichnet. Der erste Lector war, aber nur auf kurze Zeit, M. Erasmus Heitmann aus Hadersleben gewesen. Er war zuvor in Kopenhagen angestellt als Cantor, studirte darauf in Wittenberg, um besonders Melanchthon zu hören, erhielt dann die Anstellung in Bordesholm, wurde aber demnächst nach Schleswig versetzt.

Zu dem Gebiete Johanns des Aelteren gehörte auch Nordstrand in Nordfriesland, umfänglich und reich wie diese Marschinsel vor der großen Fluth von 1634 war, mit einer wohlhabenden und geistig regsamen Bevölkerung. Es bestanden dort während dieses Zeitraumes durchgehende Kirchspielsschulen, in denen die Küster die Schulmeister waren. In diesen Deutschen Schulen wurde der Katechismus gelehrt und im Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet, auch hin und wieder in den Anfangsgründen des Lateinischen. Dieselben waren Annexe der Kirchen. Allein der Herzog war durch ben Zustand der dortigen Kirchen- und Schul-Verhältnisse in verschiedenen Beziehungen nicht befriedigt. Er erließ deshalb für Nordstrand eine besondere Kirchenordnung vom 22. Juli 1556, in welcher mehrere wichtige Artikel das Schulwesen betreffen. Es wurde verordnet, daß die Schulgebäude nicht mehr aus der Kirchencasse, sondern durch die Kirchspielsleute unterhalten werden sollten. Ferner wurde in dieser Kirchenordnung vorgeschrieben, weil der Herzog befunden habe, daß das Land nicht gehörig mit Schulen versorgt wäre, so daß die Söhne gehörig ausgebildet werden könnten, um auf der Universität sich für den Kirchen- und Schuldienst und andere öffentliche Stellungen vorzubereiten: so sollten zwei bessere Schulen an gelegenen Orten errichtet werden, um diesem Bedürfnisse abzuhelfen. Daneben wurde befohlen, daß die Prediger von ber Kanzel die Eltern ermahnen sollten, ihre Kinder zum fleißigen Schulbesuche anzuhalten. Ob diese beabsichtigten Schulen gegründet worden, ist nicht bezeugt, aber wohl, daß begüterte Einwohner ihre Söhne zum Studium auf fremde Schulen und Universitäten geschickt haben, sowie daß in den Nordfriesischen Gegenden hauptsächlich mit Rücksicht auf den Schulunterricht Diaconen oder Capellane an den Kirchen angestellt worden sind. Auch wird berichtet[1], daß


  1. Anton Heimreich, Nordfriesische Chronik in der Ausg. von Falck (Tondern 1819) I, S. 397 ff.