Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/241

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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der Schule waren fortwährend so gering, daß sie nicht wirklich gedeihen und aufblühen konnte. Erst im Jahre 1567 wurde die Lateinische Schule durch den Herzog neu fundirt, und nur eine Deutsche Rechen- und Schreibschule in der Stadt daneben gestattet, übrigens aber alle Winkelschulen daselbst untersagt[1]. Eine herzogliche Verordnung gab die ersten Bestimmungen für die Einrichtung der Schule. Die Dotation derselben bestand zunächst darin, baß der Herzog aus dem gemeinschaftlichen Vermögen der Kirchen in der Propstei Hadersleben eine Summe von 6000 Mark für die Schule aussetzte; es sollten davon fünf Lehrer besoldet werden, ein Rector mit 150 Mark, ein Conrector mit 100 Mark, ein Cantor mit 70 Mark, und zwei Collaboratoren jeder mit 50 Mark Gehalt außer freier Wohnung. Da aber diese Einnahmen nicht zureichten, so wurde 1571 durch den Herzog Johann das Gehalt des Rectors auf 200 Mark erhöht, des Conrectors auf 150 Mark, des Cantors auf 100 Mark und der Collaboratoren auf je 80 und 70 Mark. Zugleich wurde dem Rector das Haus der alten theologischen Lectur und dem Conrector ein anderes Haus zur Wohnung überlassen. Diese Zuwendungen und Einrichtungen des Herzogs Johann wurden sämmtlich durch König Friederich II. 1580 bestätigt, auch ein Rechenmeister bei der Schule angestellt, und ihr am 27. Mai 1584 wiederum ein Capital von 6000 Reichsthalern aus dem gemeinschaftlichen Vermögen der Kirchen in der Propstei zugewendet. Es war für die Unterhaltung armer Schüler eine sogenannte Communität eingerichtet mit bestimmten Einkünften, oder ein Convict zur gemeinschaftlichen Bespeisung von zehn Schülern, an welchem auch die Lehrer Theil nahmen. Diese führten die Aufsicht und hatten besonders darauf zu achten, daß lateinische Gebete gesprochen, lateinische Kirchenlieder gesungen und nur lateinische Reden geführt wurden, und der Vorschneider bei Tische hatte zu bestimmten Seiten ein Capitel aus dem Alten oder Neuen Testamente vorzulesen. Der Rector und Conrector sollten promovirte Magister sein, und die Schule fünf Classen haben. Die


  1. Die Fundationsacte ist vom Herzoge in Lügumkloster unterschrieben worden, es fehlt aber darin der Tag der Ausstellung. Vgl. Haderslebener Schulprogramm v. J. 1863. Rhode giebt aber in seiner dänischen Beschreibung des Amtes Hadersleben (1755) d. 6. Februar als Datum der Ausstellung an: aus welcher Quelle, wissen wir nicht. Jessen, a. a. O. S. 33.