Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/214

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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vorher Diaconus am Schleswiger Dom und 1564 Pastor zu Haddebye, nachmals 1587 Propst zu Oldenburg). 10. Johannes Bostelius, Pastor zu Eckernförde (seit 1576, gestorben 1600). 11. M. Georg Crusius, Pastor zu Kotzenbüll (gestorben 1619, 4. Februar). 12. Petrus Aurifaber oder Goldschmidt, Pastor zu Garding (seit 1570, vorher seit 1554 auf Sylt, dann seit 1555 zu Schwesing). 13. Herrmann Bockelmann, Pastor zu Oldensworth (seit 1572, vorher Diaconus daselbst seit 1563). 14. M. Johannes Lucht, Pastor zu Haddebye, hernach zugleich Prediger am Johannis-Kloster und Professor der Griechischen Sprache am Gymnasium, später von 1580 bis zu seinem Tode (1592, 12. October) Pastor am Dom, an welcher Kirche er vorher Diaconus gewesen war. 15. Bernhard Horsteinus, Pastor zu S. Peter (gebürtig aus Osnabrück). 16. Johann Pauli, Pastor zu Hemme. 17. Hardevicus Splethenius, Pastor an der Campen-Kirche vor Rendsburg, nachher zu Lunden in Dithmarschen, wo er 1614 gestorben. 18. Johannes Stricerius oder Striker, Pastor zu Grube und Prediger zu Cismar.

Bemerkenswerth ist, daß unter den 18 der dritte Theil, 6, aus Eiderstedt ist, hingegen aus dem Amte Apenrade keiner.

Im Januar 1580 war das Bedenken noch nicht abgesandt, ja noch am Johannistage 1580 erinnerte Herzog Adolph Johann den Aelteren an die Beantwortung des Kurfürstlichen Schreibens; das lange Schweigen möchte den Kurfürsten verdrießen. Es scheint, daß mit Zusammenberufung der Geistlichen im Gebiet Herzog Johanns gezögert worden. Inzwischen erfolgte das Ableben des Herzogs, und aus diesem Anlasse unterblieb der Beitritt der Haderslebenschen Theologen.

Nachdem Andreä und Chemnitz das Bergensche Buch noch einmal revidirt hatten, wurde die Concordienformel durch den Kurfürsten August von Sachsen als Richtschnur der reinen Lutherischen Lehre eingeführt. Der Kurfürst richtete auch noch einmal eine Bitte an unsere Landesherren, die Concordienformel als Landesgesetz zu sanctioniren. Selbstverständlich geschah das im Gebiete des Herzogs Adolph nicht. Ebenso wenig, wie wir gesehen haben, in dem Königlichen Landestheile; der Statthalter in diesem Theile der Herzogthümer, der gelehrte Heinrich Ranzau, trat persönlich der Dänischen Abneigung gegen die Concordienformel ganz bei. Nicht minder setzte der Superintendent Paul von Eitzen, der eine theologische