Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/190

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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der Kirchengebäude herbeiführte, gehört ferner, daß man diejenigen Kirchengebäude, welche als überflüssig erschienen, und zu deren Unterhaltung keine Mittel mehr vorhanden waren, abbrach oder eingehen ließ[1]. Dies war besonders der Fall an den Oertern, die eine verhältnißmäßig große Anzahl von Kirchen hatten, und mit den Kirchen der Klöster, welche eingezogen wurden. So war Schleswig, eine verhältnißmäßig nicht sehr volkreiche Stadt, mit sehr vielen Kirchen versehen. Mehrere derselben gingen ein und wurden abgebrochen oder zu anderen Zwecken benutzt. Als aber 1571 der Herzogliche Kanzler Adam Thraziger die seit 44 Jahren schon wüste gestandene Kirche auf dem Holm für 200 Mark lübisch vom Magistrate zum Abbrechen erkaufte und die Materialien zum Bau seines schönen Hauses verwandt haben sollte, wurde dies mißfällig im Publicum aufgenommen[2]. Von den ehemaligen Capellen, welche aus der katholischen Zeit herstammten, sind in unserem Lande sehr wenige zu Kirchen eingerichtet worden; wobei wir bemerken, daß im Ganzen die katholische Eintheilung der Diöcesen in Gemeinden, so wie das Verhältniß der einzelnen Parochien durch die Reformation fast keine Veränderungen erfahren hat[3]. Hingegen, die innere Einrichtung der Kirchen betreffend, waren es vornehmlich die größeren in den Städten, mit denen man Veränderungen vornahm, die der veränderten Weise des Gottesdienstes entsprechend schienen. Zu bedauern ist aber, daß dabei mancherlei, was von antiquarischer Bedeutsamkeit war, oder einen Kunstwerth hatte, seinen Untergang fand oder verschleudert ward, und es wurde in dieser Beziehung, wie es ganz den Anschein hat, selbst allerlei Unterschleif begangen. Besonders wichtig mußte es erscheinen, Kanzeln oder sogenannte Predigtstühle in allen Kirchen anzubringen, während solche in manchen Kirchen sich noch nicht fanden, indem vor der Reformation seltener gepredigt worden war. Die meisten noch vorhandenen alten Kanzeln stammen aus der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts, und man hat sich offenbar recht beeifert, solche manchmal mit Bildschnitzwerk oder Malerei reichlich versehen den Kirchen zu verschaffen. Magistratspersonen in den


  1. Vgl. Falcks Handb. des S. H. Rechts III, 2, S. 697 ff.
  2. Vgl. Sach, Gesch. der Stadt Schleswig, der die Tradition berichtigt.
  3. Falck a. a. O.