Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/145

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Otto v. d. Wisch Morkirch („unse Closter Morkerk im Ambte tho Gottorp belegen“) auf 8 Jahre, so wie demnächst auf Kündigung, gegen eine jährliche Abgabe von 600 Mark, und auf gleiche Weise ward es 1553 dem Asmus von Ahlefeldt übertragen [1]. Ebenso wurde es bis in das folgende Jahrhundert hinein regelmäßig an verschiedene Edelleute verliehen, so namentlich 1580 an Moritz von Ahlefeldt, 1587 an Sievert v. d. Wisch, 1593 an Detlev von Brockdorff zu Windebye, 1598 an Moritz Ratlow.

Lange erhielt sich in seinem Wesen das Chorherrenstift zu Bordesholm. Zuerst geschah demselben dadurch Abbruch, daß bereits in den Jahren 1526 und 1527 in Kiel, wo das Stift das Patronatrecht über die Kirche besaß, die Reformation Eingang fand. 1528 überließ der Convent dem Magistrat das Patronat, erst auf einige Jahre, 1534 aber „to ewige Tyden“, gegen eine jährliche Abgabe von 10 Mark, die indessen, so bedang der Magistrat es sich aus, wegfallen sollte, wenn das Kloster sollte verstört, niedergelegt oder in einen weltlichen Stand und Regiment verwandelt werden. Wegen der Geldforderungen der Landesherren mußte das Stift Klostergüter verkaufen: 1526, als 4000 Mark zur Tilgung der Landesschulden beigetragen werden sollten, für 4000 Mark an Johann Ranzau das Kirchspiel Breitenburg (welches aber damals seit Jahren unter Wasser stand), „alle und isliche unse Dörper und Güder, sick van der Münsterdörper Sitwendinge anhevende und sick beth vpp de Stellnouwe vorstreckende“; 1535 an Joh. Ranzau, als 3000 Mark vom Kloster gefordert waren, für 2200 Mark das Dorf Renswühren, auch an Clemens v. d. Wisch das Mönkerecht, welches dieser wieder 1542 an das Kloster Uetersen überließ; 1543, als wieder 3000 Mark bezahlt werden sollten, die Dörfer Bredenbek und Büstorf an Johann Ranzau für 1000 Mark, und an Jasper Wittorf für 300 Mark einige Aecker und Wiesen in Neumünster. Doch besaß das Kloster noch Kapitalien, die es aber in Voraussicht der Auflösung wohl nicht so gern hat angreifen wollen, als seine Landbesitzungen. Obgleich das Kloster 1544 in der Landestheilung dem Herzoge Hans zugefallen war, blieb das Stift ungestört. Der Propst benahm sich mit großer Klugheit, er hatte sich deshalb von seinem Oberen, dem Bischof in Windsheim, Rath


  1. Vgl. Jahrb. u. Hist. Gesellsch. IX, 475.