Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/132

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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1803; die Domcapitelsgüter wurden unter dem Namen einer Großvogtei dem Fürstenthum zugelegt, wogegen der Fürst die Verpflichtung übernahm, den Domherren lebenslänglich Pensionen auszuzahlen. 1842 lebten von den ehemaligen Domherren noch 11, von den Vicaren noch 21. Die Besitzungen innerhalb der Stadt fielen an diese.

Das Collegiatstift zu Eutin blieb auch noch bei der Reformation bestehen, aber gleichfalls ohne eine gemeinnützige Thätigkeit an den Tag zu legen. Nachdem die Stiftsherren, die dem ersten evangelischen Pastor Paul Severini noch das Leben sauer machten und ihn aus dem Chor verdrängten, nach und nach zur lutherischen Lehre übergingen, hörte das Horas-Singen auf, doch waren 1624 noch vier Catholici, nämlich 2 Canonici und 2 Vicarii. Eine Präbende ward dem Pastorat incorporirt, so auch eine Vicarie, eine andere Vicarie bekam der Capellan. Das Stift ging 1803 völlig ein, die noch lebenden Canonici behielten indessen ihre Hebungen. Die Dörfer wurden dem Fürstenthum einverleibt[1].

Der Einfluß des Erzbisthums Bremen war deshalb ein geringer, da die geistliche Jurisdiction nördlich von der Elbe nicht unmittelbar von demselben ausgeübt wurde. In seinem eigenen Lande konnte der Erzbischof Christoph (1502—1558) der Reformation nicht wehren. Die benachbarten Fürstenhäuser, auch das Gottorfische, waren darauf bedacht, ihren Prinzen die bischöfliche Würde und die Einkünfte der ansehnlichen Stiftslande zuzuwenden. Der Westphälische Friede brachte diese Stiftslande 1648 als ein weltliches Herzogthum an die Krone Schweden. Der letzte Erzbischof war Friederich, der unter dem Namen Friederich III. in demselben Jahre den Dänischen Thron bestieg. Auf kurze Zeit ward es nachher Dänisch, dann an Kurbraunschweig abgetreten[2]. — Die alten erzbischöflichen Besitzungen im Norden der Elbe, namentlich die Haseldorfer Marsch, waren schon längst vor der Reformation veräußert, auch über Dithmarschen war nur eine scheinbare Oberhoheit vorhanden, bis dasselbe 1559 erobert ward. Was das Gut Wellingsbüttel an der Alster anbetrifft, das erzbischöflich Bremisches Lehn gewesen sein soll, so ward dasselbe 1565 an


  1. Vgl. Ukert, Annalen der Residenz Eutin. S. 27-36.
  2. P. v. Kobbe, Gesch. u. Landesbeschreibung der Herzogthümer Bremen und Verden, 2 Theile.