Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/078

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Schätzung der Capitelsgüter zu machen, die er auf 20,000 Mark an Werth taxirte, und also 1000 Mark zu geben. Man dürfe sie nicht unter dem wahren Werth angeben, sonst nähme der Herzog sie dafür an „edder vorgunneth ße eynem uthem Adell, de vuse Gudere doch geren hedden“; man bekäme sonst auch nicht Dankquarstorp wieder; man möge nur Geld nach Kiel schicken, wo der Herzog noch sei, damit man neben einem gnädigen Herrn und Fürsten auch die Güter behielte. „Dith is woll van den grotesten ßacken, de so lange de kercke gestaenn nicht is vorhanden gewesenn“, fügt er hinzu den 14. Januar 1535. Und allerdings stand wohl die Existenz des Stifts auf dem Spiel. Herzog Christian hatte Stadt und Schloß Eutin inne, und wollte es nicht herausgeben, ehe er wegen der darauf verwendeten Unkosten entschädigt wäre. Man wußte, daß im Lande Holstein Junker wären, die ihm wol 20,000 Mark und mehr dafür geben wollten. Indessen man versuchte das alte beliebte Mittel des Abdingens. Es ward vorgeschlagen, nur erst eine Summe baaren Geldes darzubringen: „vnde gelth mith bringenn welck woll dingen helpet“. Darauf sollte denn die klägliche Lage des Stifts gehörig dargestellt werden, der erlittene Kriegsschaden, daß man Summen zinsbar aufnehmen müsse u. s. w. Allein auf der andern Seite verstand man es auch sich hart zn halten. Jürgen Wulff, der Propst zu Hadersleben, der zugleich Canonicus zu Lübeck war, und der Domherr Bernhard Klönewinkel verhandelten mit den Räthen des Herzogs, die große Zähigkeit zeigten. Die Vermittlung des Propsten Detlev Reventlow von Reinbek, der auch Lübecker Domherr war, ward in Anspruch genommen. Ein Punkt war es besonders, den Herzog Christian festhielt, ehe er Eutin herausgeben und mit dem Capitel zu einem Abtrag kommen wollte, daß nämlich das nächste Mal der Bischof nach seinem Rath und Willen solle erwählt werden, wogegen das Capitel sich auf das freie, demselben zustehende Wahlrecht berief. Wegen der Schatzung konnte man nicht davon frei kommen, einen Eid über den Werth der Capitelsgüter abzulegen, selbst der Bischof von Schleswig hatte schwören müssen. Von jedem 1000 Mark Werth seiner Güter mußte bas Capitel 50 Mark geben, die Vicarien von den ihrigen von jedem 1000 Mark 25 Mark. Die außerdem zu erlegende Pflugschatzung von den Capitelsleuten, weil dieselben viel gelitten hätten, ward ermäßigt auf zwei Gulden für jeden Hufner und einen Gulden