Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/037

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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ihn Niemand in diesem Artikel anklage. Bugenhagen wollte ihn überhaupt, wie es scheint, milder beurtheilt wissen, als einige der Anwesenden, die ein strenges Verfahren gegen ihn anriethen, „als der selbst so oft bei dem königlichen Gericht den Galgen, das Rad, das Feuer und Wasser, wo er in seiner Lehre unrecht erfunden würde, erwählt hätte“. Bugenhagen wollte selbst nicht bei der Publication des Urtheils zugegen sein, und fand sich nur auf Bitte des Herzogs dabei ein, um noch etwa Gelegenheit zu haben, die Irrenden zu gewinnen. Das Urtheil lautete, nachdem die Acten an den König, der sich auf Gottorf befand, eingesandt waren, auf Landesverweisung für Melchior Hoffmann und seine Anhänger, wenn sie nicht widerrufen wollten. Jacob Hegge hat nachher zu Hamburg gegen Bugenhagen, als dieser von der Kanzel zu S. Petri kam, öffentlichen Widerruf gethan. Daß auch Johann von Campen widerrufen habe, wie von Einigen behauptet ist, läßt sich nicht erweisen. Melchior Hoffmann selbst aber war am wenigsten zum Widerruf geneigt. Er gab zu Straßburg noch in demselben Jahre einen Bericht über das Colloquium in Druck.[1] Gleichfalls stellte Bugenhagen zu Wittenberg die Acten ans Licht.[2]


Die entschiedene Abweisung der durch Melchior Hoffmann erregten Spaltung war gewiß dem Fortgange des Reformationswerks in diesen Landen förderlich, und seiner Heftigkeit, die sowohl in Schriften als bei der Disputation selbst zu Tage trat, mochte er es beimessen, daß nicht gelinder mit ihm verfahren wurde. Er ist nachher völlig zu wiedertäuferischen und schwärmerischen Lehren in seiner Bahn fortgegangen. Schon Wilhelm Prawest erwähnt es in seinem Briefe 1528, er habe behauptet, das Ende der Welt werde nach sieben Jahren, eintreten. Von Straßburg, wohin er sich zuerst begab, ging er noch 1529 nach Ostfriesland, wo er zu Emden eine Secte errichtete. Dann ging er wieder nach Straßburg 1532, wo er am elften Juni des folgenden Jahres eine Disputation


  1. Hoffmanns Schrift ist betitelt: „Dialogus und gründliche Berichtung gehaltener Disputation im Lande zu Holstein unterm Könige von Dänemark vom hochwürdigen Sacrament oder Nachtmahl des Herrn — in Gegenwerdigkeit Königl. Majestät Sohn, Herzog Kersten, samt Königl. Räthen, vieler vom Adel und großer Versammlung der Priesterschaft.“
  2. Acta der Disputation zu Flensburg, die Sache des hochwürdigen Sacraments betreffend im Jahr 1529 des Donnerstags nach Quasimodogeniti geschehen. Wittenberg 1529. 4.