Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/034

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Autorität zu gewinnen, gegen Hoffmann zu wirken. Prawest stellte in diesem Briefe, der aufbehalten ist, sich als dem Evangelium ergeben dar, nannte sich Luthers Mitbruder in Christo, machte ihn darauf aufmerksam, daß ihm die Schuld für mancherlei Irrlehren aufgebürdet würde, die sich erhoben hätten, und wies besonders auf Hoffmann hin, erbat sich auch Luthers Anweisung für sein Verhalten Hoffmann gegenüber. Luther gab den Rath, es möge bei der Obrigkeit dahin gewirkt werden, daß dem Schwärmer das Predigen verboten würde. Das war es, was Wilhelm Prawest gewünscht hatte, und nun ließ er die Maske fallen. Er machte verletzende Verse gegen Luther, dem nun auch die Augen aufgingen, und der, wie er 1528 Sonnabend nach Jubilate dem Bürger Conrad Wulff zu Kiel meldet, einen harten Brief an Wilhelm Prawest schrieb: „Ick hebbe juwen Parrhern eyuen hardenn Breff gescrevenn, vmme syner Lögenn wyllen, dar myt he my bedragenn hefft.“ Luther meint, er werde diesen zweiten Brief nicht so umhertragen, wie den ersten. Auch an den Bürgermeister Paul Hengen schrieb er selbigen Tages: „also de yck van dem Parrher scheutlych bedragenn nycht anderß gewetenn hebbe, denn alßo were he de beste vuße Fründt“. Ueber Melchior Hoffmann urtheilt Luther in diesem Briefe, er verfahre zu unbesonnen, obgleich er es wohl gut gemeint haben möge.[1] Wilhelm Prawest zog sich nach Bordesholm zurück; Melchior Hoffmann blieb noch in Kiel, ging aber in seinen abweichenden Ansichten und Behauptungen immer weiter. Es war besonders die Abendmahlslehre, hinsichtlich welcher er sich schroff ausließ. Eberhard von Weidensee verfaßte, dazu vom Prinzen Christian aufgefordert, eine Gegenschrift: „Een Underricht na der hilligen Schrift. Melchior Hoffmann's Sendbref, darin he shrivt, dat he uich bekennen kunne dat en Stück livelyken Brodes syn Gott sy, belangende. Hadersleben. 1529“. Er wollte blos von einer geistlichen Genießung wissen, und soll selbst beim König darum angehalten haben, daß er wegen seiner Lehre vom Abendmahl möchte gehört werden. So kam es denn zu einem Colloquium, welches in der That von der öffentlichen Meinung gefordert wurde, und 1529 im Franciscaner-Kloster zu Flensburg angestellt ward. Es war


  1. Die Briefe Luthers an den Bürgermeister und an den Bürger Wulff bei Krafft a. a. O. p. 447 und 448. Den letzten Brief an Prawest bei Muhlius, Diss. Hist. theol., p. 149 und 150.