Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/022

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Reformation großentheils abgeneigt. Unter der Ritterschaft waren freilich Einige, die der evangelischen Lehre ergeben waren, namentlich verschiedene Ranzau's, insbesondere der berühmte Johann Ranzau, des Königs Rath und Feldherr, ferner Bendix von Ahlefeldt zu Lehmkuhlen (nicht zu verwechseln mit einem andern gleiches Namens zu Gelting), welcher von sich selbst schreibt, er sei vielleicht der erste unter den Edelleuten gewesen, welcher 1524 von Wittenberg Luthers Lehre von der Rechtfertigung durch den Glauben ins Vaterland gebracht habe. Dagegen waren Andere, und damals gewiß die Mehrzahl, der Reformation abgeneigt. Fand die hohe Geistlichkeit es ihrem Nutzen gemäß, den bisherigen Zustand aufrecht zu erhalten, um an Einkünften nicht zu verlieren, so lag es auch den Adelsfamilien daran, daß die hohen kirchlichen Würden in ihrem Bestande bleiben möchten, indem sie nicht selten zur Versorgung der jüngeren Söhne dienten.

Auf dem Landtage[1], der 1525 nach Rendsburg berufen ward, brachte indessen die Mannschaft (Ritterschaft) Klage vor über den Mißbrauch des Bannes von Seiten der Prälaten, ferner daß man an den Kirchspielskirchen meistens ungelehrte Kirchherren hätte, die Fabeln predigten und das Evangelium nicht auszulegen wüßten; dem möge Wandel geschafft werden, so wie dem Verkauf der Sacramente, die den armen Leuten in Krankheiten und in ihrer letzten Noth von den Kirchherren verweigert würden, wenn man ihnen nicht Geld, eine Kuh oder ein Pferd gäbe. Der König ließ nach Berathschlagung mit seinen Räthen durch den Kanzler verkündigen, daß diese Mißbräuche abgestellt werden sollten, dahingegen aber sollten Ritterschaft und Städte den Bischöfen, Prälaten, Aebten, Capiteln, Klöstern, Kirchherren und Geistlichen Zehnten und übrige Einkünfte unweigerlich entrichten, wie es die Prälaten erbeten hatten. Auf dem Landtage des folgenden Jahres 1526 zu Kiel aber gerieth man härter an einander. Es handelte sich hier von Seiten des Königs um die Bewilligung beträchtlicher Geldhülfe, die vornehmlich von der Geistlichkeit geleistet werden sollte, um die großen Schulden, in die der König durch den Krieg gerathen war, zu decken. Den Vortrag


  1. Die Berichte über die Schleswig-Holsteinischen Landtage von 1525, 1526, 1533, 1540, von dem Lübecker Canoniker M. Johannes Parper größtentheils verfaßt, sind mitgetheilt von Dr. Leverkus in Michelsen und Asmussen's Archiv für St. und K. Gesch. B. IV, S. 451—507.