Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/002

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Lütjenburg, Kuhhof und Oldenburg, endlich Neustadt. Die Klöster waren namentlich mit Rücksicht auf die Gasterei und Jagdgerechtsame so vertheilt, daß Reinfeld, Arensbök, Preetz und Rukloster zum Segeberger, hingegen Bordesholm, Cismar, Reinbek, Uetersen und Lügum-Kloster zum Gottorfer Antheil gelegt waren. Bischof, Capitel, Ritterschaft waren gemeinschaftlich geblieben; die geistlichen Lehen sollten Jahr um Jahr vergeben werden, mit Ausnahme der beiden Propsteien zu Hamburg und Schleswig, bei welchen die Verleihung ein Mal ums andere festgesetzt war. Die Hoheitsrechte und Ansprüche auf Hamburg waren gleichfalls in Gemeinschaft, so auch die Wiedereinlösung der Burg Troyburg, insofern dieselbe zum Herzogthum Schleswig gehörte[1], wie denn überhaupt in manchen Landesangelegenheiten eine Gemeinschaft aufrecht erhalten war. Lübeck war als eine freie Reichsstadt schon längst aus allem Verbande mit Holstein ausgeschieden; die dortigen geistlichen Stiftungen aber wurden wegen ihrer Besitzthümer auf holsteinischem Boden noch als landsässig betrachtet[2].

Völlig abgetrennt war noch der Schauenburgische Antheil von Holstein, der allmälig sich zu einem geschlossenen Gebiete gebildet hatte, welches die Aemter oder Vogteien Pinneberg, Hatzburg und Barmstedt befaßte[3].

Das Land Dithmarschen, wo König Johann und Herzog Friederich bekanntlich 1500 eine große Niederlage erlitten hatten, bestand als ein Freistaat, der in sehr beschränktem Maaße die Oberhoheit des Erzbischofs von Bremen anerkannte[4], bis 1559 das Land erobert ward.

In Dänemark war seit 1513 dem Könige Johann sein Sohn Christian II. gefolgt. Sein Kampf gegen die Uebermacht des Adels und der hohen Geistlichkeit, geführt mit Ungestüm und größter Leidenschaftlichkeit, bewirkte seinen Sturz. Der Gehorsam ward ihm aufgekündigt, er verließ das Reich, und die Krone wurde dem Herzog Friederich angetragen, der dieselbe annahm und am 26. März 1523 zu Wiburg die Huldigung empfing. Auch der bisher Königliche Antheil


  1. Vgl. Jensen, Kirchl. Stat. d. Herzogth. Schleswig, II, S. 1568—69.
  2. Falck, Handb. d. S.-H. Privatr., II, S. 45, 58 ff.
  3. Falck, I. S 65, 295. II, S. 95.
  4. Michelsen, „Das alte Dithmarschen in seinem Verhältnisse zum Bremischen Erzstift“. Schleswig 1829.