Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/059

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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viele sich, die dem geistlichen Stande sich widmeten, und die angesehensten Familien suchten ihre Söhne in die geistliche Laufbahn zu bringen. Es war dies diejenige, auch blos von dem weltlichen Standpunkte angesehen, welche einerseits ein gesichertes Auskommen gewährte, andrerseits aber fähigen Jünglingen die Aussicht eröffnete, höher steigen zu können, als ihnen bei der schroffen Absonderung, in welcher im Mittelalter die verschiedenen Stände gegen einander beharrten, sonst möglich gewesen wäre. Dem Sohn des Bauern und des Handwerkers war es möglich, zur Bischofswürde emporzusteigen, wie sehr auch die Edelgebornen sich bemühen mochten, die höheren geistlichen Würden ausschließlich für ihre Familien in Anspruch zu nehmen. Aller Anfang aber mußte gering gemacht werden. Die erste Anstellung war wohl gewöhnlich als Vicarius an einer Stiftskirche. Es war das zugleich die Vorbildungsanstalt, wobei der Kirchendienst gelernt wurde. Man rückte weiter aus der Klasse der Vicarii minores in die der Vicarii majores, und diese wurden wiederum bei Besetzung der Pfarren berücksichtigt. Wer bischöflicher Capellan werden konnte oder sonst zu dem Bischof in ein näheres Verhältniß trat, der war seiner Beförderung gewiß, wovon sich nicht wenige Beispiele finden. Lüder Sterteböll war 1429, als Bischof Nicolaus antrat, Regent des bischöflichen Hofes zu Schleswig gewesen, erlangte nachher die Pfarre zu Esgrus, wo er 1463 starb[1]. Dieselbe Laufbahn hatte Jacob Vedders gemacht, der damals Kirchherr zu Barenstede und Uelsbye war. Peter Partzow, anfangs Priester zu Langenhorn, ward 1454 des Bischofs Nicolai Capellan; 1463 hatte er schon den Dienst als Kirchherr zu S. Nicolai in Flensburg und ist 1497 gestorben. Wer nun aber es so weit gebracht hatte, Kirchherr zu werden, der war in der Regel wohl versorgt.

Dabei kommt auch noch in Betracht die Ehelosigkeit der Geistlichen. Sie hatten für keine Familien zu sorgen, und es handelte sich immer nur um die Existenz eines einzelnen Mannes, wenn gleich andrerseits dabei der Haushalt, wo wie auf dem Lande ein solcher von bedeutenderem Umfange geführt werden mußte, in manchen Fällen weniger wohlberathen sein mochte. Jener Kirchherr zu Grundtoft in Angeln, von dem die Sage erzählt, daß durch die


  1. Westphalen mon. ined. IV, 3124.