Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/056

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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z. B. der vorhin genannte Propst Detlev Seestede 1510 in der Klosterkirche zu Preetz von einer Summe von 1000 Mark, die in zwei Dörfern bei Lütgenburg belegt wurden und 50 Mark jährliche Rente brachten. Unterm 24. Septbr. 1510 bestätigte der Bischof diese Stiftung[1]. Der Inhaber der Commende oder Commendist, wie er genannt wurde, durfte sich wo er wollte aufhalten und dennoch die Revenüen beziehen, nur sollte er wöchentlich eine Messe für das Heil und die Seelenruhe des Stifters, seiner Aeltern und Freunde und aller Verstorbenen selbst oder durch andere halten. Das Patronatrecht sollte der Knappe Mauritius Seestede haben, nach ihm seine Kinder, wenn ihm noch solche geboren würden, nach seinem kinderlosen Ableben aber die Seesteden zu Kluvensiek. Nun präsentirte aber Mauritius Seestede den Stifter Detlev Seestede selbst zu dieser Commende, und der Bischof instituirte denselben. Es ward indessen verfügt, daß nach Ableben desjenigen, dem etwa Detlev Seestede die Commende resigniren würde, dieselbe in eine Vicarie verwandelt werden solle am Altar des heiligen Kreuzes in der Klosterkirche, der Vicar 20 Mark haben sollte, das Kloster aber die übrigen 30 Mark, um dafür viermal jährlich ein feierliches Begängniß für den Stifter und seine Angehörigen zu halten. Daß Detlev Seestede die Commende dem Bischof Johann Grimholt zu Lübeck resignirt gehabt, sieht man aus einer etwas späteren Urkunde[2] von 1523. Damals war sie nämlich durch den Tod des gedachten Bischofs erledigt, und Mauritius Seestede zu Stendorp als Patron präsentirte nun wiederum den Verweser des Bisthums, seinen lieben Vetter, den würdigen und ehrbaren Herrn Detlev Seestede, Propsten zu Eutin und Preetz und Domherrn zu Lübeck, zu dieser Commende oder Vicarie. Eine andere Commende noch hatte eben dieser Detlev Seestede, die von Hans Ranzau zu Neuenhaus 1515 in der Kirche zu Gikau an dem hohen Altar von 500 Mark gestiftet war und 25 Mark jährlicher Rente brachte. Hans Ranzau, der sich und seinen Nachkommen das Patronat vorbehalten, präsentirte gleich bei der Stiftung oftgedachten Propsten Detlev Seestede, der auch die bischöfliche Bestätigung empfing. Die Verpflichtung bestand darin,


  1. S. H. L. Urk. Samml. I, S. 340.
  2. Ebendas. I. S. 353.