Pagus

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Amtssprache

  1. Pagus, Village (frz.)


Bedeutung (historisch)
Dorf, eine Sammlung mehrerer Häuser, ohne Ringmauern und Stadtrecht, welche von Ackerleuten oder Bauern bewohnet wird; oder, wenn eine mäßige Anzahl Familien auf dem Lande beieinander wohnen, die zu ihrem Ackerbau und Viehzucht einen gewissen Bezirk von Ländereien, Wiesen, Triften und andern Grundstücken, (Dorfflur oder Dorfmark genannt) mit Ausschließung anderer, im Besitz haben.
  • Ein Dorf, in welchem sich eine Kirche befindet, wird in Westfalen als Kirchdorf bzeichnet
  • Ein Dorf, in welchem ein Pfarrer wohnt wird in Westfalen Pfarrdorf genannt.

Dorfrecht

Das Dorfrecht beinhaltet den ganzen Umfang aller Rechte und Freiheiten, welche ein Dorf und dessen Einwohner genießen; historisch auch Gaurecht, Marken- oder Flurrecht genannt.