Neustädter Räuberbande

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Die Neustädter Räuberbande war eine Räuber- und Diebesbande in Oberhessen, die ihre Untaten von 1801 bis zum 24./25. Dez. 1809 mit Schwerpunkt im Raum um Neustadt (Hessen) und dessen heutigen Stadtteil Momberg verübte. Am 1.Mai 1811 wird das förmliche Verfahrens gegen 13 Delinquenten eröffnet. Es endet am 26. Juli 1811 mit dem Todesurteil für 10 Verurteilte (a.a.O. S. 15). 4 Angeklagte werden zu 10, 6 und 3 Jahre Eisenstrafe bzw. 6 Monate Zuchthaus verurteilt. Die zum Tode Verurteilten legen Rechtsmittel ein (Kassation). Das Todesurteil wird für 6 von 10 bestätigt. Die Hinrichtung mit dem Schwert in Marburg erfolgt am 14. Oktober 1811.

Die Untaten der Bande beginnen in 1801 und gehen bis zu 24./25. Dez. 1809, sie reichen über den Raum Momberg-Neustadt weit hinaus, so auch bis Schweinsberg, Treysa, Angenrod (Werthmühle) usw. Die Bande begeht Diebstähle, Einbrüche und Raubüberfälle. Ihre Beute sind Kessel; Kleider, Flachs und Leinen; Pferde, Pferdegeschirre; Schafe, Schwein(e); Schweinefleisch, Speck, Bienenkörbe, Korn, Mehl’ 'und Brot. (ebda S. 2). Ziele sind u.a. zwei Mühlen (in beiden Fällen Raub) die Kampenmühle bei Neustadt (Müller Johannes Kamp, ein Gies-Nachkomme) und die Werthmühle bei Angenrod (Müller Dörr). Ausgangspunkt ist meistens die Hardtmühle nördlich von Momberg mit dem ebenfalls angeklagten Müller Konrad Schreiner (und seiner Frau Anna Maria geb. Rupp).

Am 24. März 1810 wird ein „Verzeichnis der Mitglieder der Neustädter Bande“ zusammengestellt mit den Beschreibungen von 19 Personen (mit Alter, Größe und Aussehen, ebda. S. 12).

Am 1.Mai 1811 wird das förmliche Verfahrens gegen 13 Delinquenten eröffnet. Es endet am 26. Juli 1811 mit dem Todesurteil für 10 Verurteilte (a.a.O. S. 15). 4 Angeklagte werden zu 10, 6 und 3 Jahre Eisenstrafe bzw. 6 Monate Zuchthaus verurteilt. Die zum Tode Verurteilten legen Rechtsmittel ein (Kassation). Das Todesurteil wird für 6 von 10 bestätigt. Die Hinrichtung mit dem Schwert erfolgt am 14. Oktober 1811.


Hingerichtet wurden

Gegen die übrigen 4 dürfte das Urteil in Eisenstrafen abgemildert worden sein (ebda. S. 16).


Im Marburger Militärgefängnis sind gestorben:

zwei ihrer Töchter waren kurzzeitig in Untersuchungshaft, s. unten


Betroffene, kurzzeitig in Untersuchungshaft, waren zwei Töchter des Müllers Schreiner (Schneider, S. 19):

Quelle

  • Dr. Alfred SCHNEIDER Die Neustädter Räuberbande. Eine oberhessische Räuber und Diebesbande zu Beginn des 19. Jahrhunderts“, in: Amöneburger Blätter 22. Jg. 2008, Heft 2 u. 3 (22 Seiten). Der Verfasser hat in seiner Untersuchung „Die Neustädter Räuberbande“ (s.o.) die ihm zugänglichen Primärquellen, auch das Marburger Sippenbuch, ausgewertet und sie im einzelnen in seiner Arbeit nachgewiesen.
laut Mitteilung von Gudrun Bicker, Marburg Nov. 2014, gudrun.bicker@t-online.de