Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/075

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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oder sonst verkommen, zu reclamircn, zu reluiren oder in anderer Weise wieder beizubringen.

Vor Ankauf ist dem Freiherrn von Fürstenberg ein Schätzungs-Protocoll der zum Erbkämmerey-Haus Hemmerich gehörigen Pertinenzien übersendet worden, worin es unter anderm also heisst: „An Art-Ländereien gehören zu diesem Hause dem Schall nach 248 Morgen, an Benden 10 Morgen, an Büschen 225 Morgen: wobei anzumerken ist, dass weder bei den Büschen noch bei den Aeckern ein genauer An­schlag gemacht werden können, weil dem Herrn Grafen von Plettenberg bei Absterben des von Frentzischen Mannstammes keine zum Lehen gehörige Briefschaften ausgeliefert worden .[1]Die Jurisdiction dieses Hauses ist an sich wunderlich; denn so viel Passivam betrifft, ist das Haus mit allen seinen Gehüchtern, Garten und Weyern mitten in den zum Haus ge­hörigen Ländereien gelegen; das Haus wird gleichwohl zu dem Erzstift-Cölnischen Gebiet, und die Ländereien samt Büschen unter die Jülicher Unterherrschaft Bachern gerechnet. Jurisdictionem activam hat das Haus keine an sich, ausser einem kleinem Lehen-Gericht, woran 24 theils in Bachern, theils in Frechen und andern Orten gelegene Bauern-Kotten und Garten gehören. Diese Kotten zahlen jährlich einige Zinsen, nämlich ein, zwei, drei oder mehrere Hühner, Ka­paune und einiges Pfenningsgeld. Sodann seind Besitzere einen Tag an dem Haus Hemmerich zu dienen schuldig. Bei diesen Dienstleistungen muss der Halbwinner ihnen die Kost geben, dienen aber so schlecht, dass es der Kost nicht lohnet; dahero der Halbwinner, um die Gerechtigkeit zu conserviren, dann und wann einen dienen lässt, sonsten aber auf das Dienen nicht stark dringet. Von den sogenannten Belehnungen, worüber keine Lehenbriefe und Reversalia ausge­fertigt, sondern nur ad Protocollum referiret werden, hat die Herrschaft nichts, sondern werden für jede Lehensempfängniss nur bezahlet fünf Cölnische Gulden zehn Albus,


  1. Dem Grafen sind ausgeliefert worden Lehengerichtliche Sachen, und dann auch Familienbriefschaften. Unter letzteren befindet sich ein 1577 ausgefertigtes Inventarinm Litterarum, worin notirt ist: „Ein ver­siegelter Brief, besagend welcher gestalt Ropert Graf zu Virnenburg und Frau Ida Gräfin daselbst Rotgern Raitz das Haus Frentz verkauft haben, de dato 1347".