Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/001

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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Der Rittersitz Bürgel bei Monheim gelegen.

Winrich von Bürgel verkauft im J. 1326 mit Rath seiner Verwandten und Freunde, und insonderheit seines Bruders Andreas Pastors zu Bürgel, der Benedictiner-Abtei zu Deutz sein Wohnhaus zu Bürgel nebst dabei liegendem Baumgarten und Hof, genannt Buhoff (Bauhof); sodann die Hälfte seiner Allodialien, sowie auch die Hälfte jener Ländereien, die er nebst bemeltem Wohnhaus und Hof bisher von der Abtei zu Lehen getragen, mit allen Zubehörungen und Gerechtig­keiten und namentlich dem Jus Patronatus der Pfarrkirche zu Bürgel — für die Summe von 1450 Mark Cölnisch — und bekennt er, dass er besagtes Wohnhaus, Hof und eine Hälfte der Ländereien fortan von der Abtei in Erbpacht be­sitze und jährlichs 120 Mark an dieselbe zu entrichten habe, und die andere Hälfte zu Lehen trage. Den Kaufbrief haben mit besiegelt Adolph Graf von dem Berge, Heinrich von der Moelen, Adolph von Huckeshoven, Adolph von dem Bongart rittere, Herman von Kniprode und Amandus von Bernsau.

Wie lange Winrich von Bürgel in diesem Verhältnisse zur Abtei gestanden, ist mir nicht bekannt. Sein Nachfolger Reynart Zobbe von Ingendorf hat wahrscheinlieh das Ganze zuletzt der Abtei zu ihrer freien Disposition gestellt. Diese ist dann mit der Abtei zu Brauweiler einen Tausch einge­gangen.

Am 14. November 1371 hat ein Notarius ein Instrumentum ausgefertigt, worin er bemerkt, dass „discretus vir Reinardus Besendreisch anniger" dem Anschein nach „sanus mente racione et corpore" vor ihm erschienen sei, um über seine Güter zu Bürgel in Form eines Testaments zu ver­fügen. So erfahren wir denn, dass Reinardus besagte Güter dem Kloster zu Brauweiler erblich und eigenthümlich über­trägt, mit Vorbehalt der lebenslänglichen Nutzniessung, und der ausdrücklichen Condition, dass der Abt dieselben nie und nimmer„nee in toto nee in parte" veralienire. Nach dieser Erklärung habe Reinardus besiegelte Briefschaften