Kurze Chronik der Familie Kypke/071

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Kurze Chronik der Familie Kypke
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thun, was zur Nachlaßregulierung erforderlich ist, selbst wenn dazu nach sonst eine Spezial-Vollmacht erforderlich wäre, mithin auch Prozesse jeder Art zu führen, und die Gerechtsame des Nachlasses und meiner Erben darin wahrzunehmen und selbige zu vertreten.

      Sollten sich unter meinen Erben auch Minorenne befinden, so untersage ich doch jede obervormundschaftliche Einmischung in die Nachlaßregulierung, und es soll überall keiner obervormundschaftlichen Autorisation für den Testaments-Exekutor bedürfen. Endlich untersage ich auch die gerichtliche Versiegelung meines Nachlasses, und es soll bloß von dem Testaments-Exekutor abhangen, welche Sicherheitsmaßregeln er treffen will.

      Für seine Bemühungen bestimme ich ihm hierdurch eine Vergütung von 300 Thlr., d. i. Dreihundert Thaler, und ersuche ihn, solche in allen Fällen als ein Andenken von mir gütigst anzunehmen. Außerdem müssen ihm alle baren Auslagen erstattet werden.

      Ein Mehreres will ich jetzt nicht verordnen; ich behalte mir aber das Recht vor, auch außergerichtliche Zusätze und Abänderungen diesem letzten Willen zu machen, und soll eine jede dergleichen Verfügung, welche sich von meiner Hand, Unterschrift und Siegel in meinem Nachlaß vorfinden sollte, eben so gültig sein, als wenn sie in diesem gerichtlich niedergelegten Testament enthalten wäre.

      Dies ist mein freier, wohlüberlegter letzter Wille, zu dessen errichtung ich so wenig gezwungen als überredet worden; ich will daher auch, daß solcher überall in Erfüllung gehe und, wenn nicht als Testament doch als Kodizill, Schenkung von Todeswegen oder auf jede andere Art rechtsbeständig und gültig sei.

      Zur Urkunde alles dessen ist solcher von mir eigenhändig ge- und am Schlusse unterschrieben, auch mein Pettschaft der Unterschrift beigefügt worden.

      So geschehen
                  zu Stolp den 14. Mai 1838.
            (l. S.) Carl Heinrich Kypke



Zweiter Nachtrag
zu meinem am 14. Mai 1838 gerichtlich niedergelegten Testamente.

      Aus bewegenden Ursachen bestimme ich meiner Wirtin Charlotte Heise annoch nachbenanntes Vermächtnis:

1. das Bett, worin sie schläft, nebst doppelten Bezügen, Laken und Bettstelle,
2. das rote Kleiderspind, die kleine Kommode und die blau angestrichene, mit Eisen beschlagene eiserne Kiste,
3. ein halbes Dutzend Stühle von buchen Holz mit Kissen,