Kurze Chronik der Familie Kypke/017

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Kurze Chronik der Familie Kypke
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werden; mich aber lasse er in reiner Lehre und Leben meinen Zuhörern fürgehen und bis ans Ende verharren, damit ich dermahleins mit Freuden vor Christi Jesu Richterstuhl treten und getrost sagen könne: Herr, hier bin ich und die du mir gegeben hast ! - Gott gebe es und spreche sein Ja und Amen dazu, um seiner erbarmenden Liebe willen. D. Kypcke.“

      Im Kirchenbuch sind seine sechs Kinder (4 Söhne und 2 Töchter) verzeichnet; leider erfahren wir aber den Namen seiner Gattin nicht heraus. Die beiden Töchter heißen:

a. Carolina Christina, geb. 28. 1. 1736. Unter ihren Paten werden der Herr Hofrat von Mastitz, die gnädige Frau von Wedel und die rahnwerdersche Frau Müllern genannt; und

      b. Dorothea Catharina, geb. 1744 den mittelsten Ostertag, + 1750

      Die Namen seiner Söhne sind: 1. Georg Wilhelm, 2. Carl Christoph, 3. Emanuel Friedrich und 4. Daniel Christian.

      In seinen letzten Lebensjahren ist das Kirchenbuch nur lückenhaft geführt worden. Im Gnadenjahr ist nicht einmal sein Sterbefall eingetragen. David K. starb a. 1756, nachdem er 28 Jahre hindurch das beschwerliche Pfarramt geführt.


10.
Immanuel,
geb. 10. 1710,
des Pastors David K. in Silligsdorf jüngster Sohn scheint jung gestorben zu sein.



      Von Jürgen Christophs fünf Söhnen war also nur einer und zwar der älteste beerbt, während die vier andern jung gestorben zu sein scheinen.

      Der älteste Sohn, der einzige I. Ehe hieß:


11.
Johann Christoph Kypcke,
geb. 2. 5. 1738, + 22. 5. 1786,
Pastor in Lottin, darnach Präpositus in Neustettin.

      Er studierte zwei Jahre Theologie in Halle und wurde dann, kaum 20 Jahre alt, Kantor und dritter Lehrer am Gymnasium in Neustettin, wo sein Onkel Mützel Präpositus war.

      Das am 15. October 1640 von der pommerschen Fürstin Hedwig gestiftete und mit reichen Legaten ausgestattete Neustettiner Gymnasium war damals stark in Verfall geraten, so daß man den Vorschlag gemacht, dasselbe nach Cöslin zu verlegen. Allein durch Rescript der Königl. Regierung vom 22. Juli 1757 war