Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)/011

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Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)
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Praetorius Kirchenbuecher 1939.djvu
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das ist nicht gleichbedeutend mit "Pfarrei": manche Orte gelten kirchenrechtlich als Pfarrei, ohne Pfarrort zu sein, sei es daß die Pfarrei mit einer anderen "aequaliter uniert" d.h. gleichberechtigt verbunden ist, oder daß der Pfarrer seinen Wohnsitz an einem größeren Nachbarort hat und dann meist als dessen 2. Pfarrer bezeichnet wird. Das Verzeichnis hebt nur das eigne Pfarramt am Ort durch Fettdruck der Bezeichnung e oder k hervor und verweist sonst stets mit "bei" auf den Nachbarort, wo die KB sind, wohin also der Sippenforscher Anfragen zu richten hat; es macht also keinen Unterschied zwischen "aequaliter unierten Pfarreien", Filialen im kirchenrechtlichen Sinn und nur zugeteilten Orten ohne eigne Kirchengemeinde des betr. Bekenntnisses, weil diese Unterschiede für seinen Zweck belanglos sind. Die jetzige Zuteilung gilt nicht immer auch für frühere Zeit; nach Möglichkeit ist festgestellt und angegeben, seit wann sie gilt und wohin der betr. Ort früher gehörte, wo also die älteren Einträge zu finden sind. Angaben für die Zeit nach 1876 sind auch hier wieder in Klammern gesetzt und dadurch von den wichtigeren für die Zeit vorher abgehoben. Angaben ohne Zeit bedeuten Zugehörigkeit mindestens seit Beginn der KB; etwa bekannte noch frühere andre Zugehörigkeit ist als belanglos für die Zwecke des Verzeichnisses weggelassen.

Eine beträchtliche Zahl von KB findet sich nicht in dem zuständigen Pfarramt, namentlich in Rheinhessen. Dort - wie in dem ganzen linksrheinischen Gebiet - mußten im Jahr 1798 auf Befehl der französischen Regierung die Pfarrämter ihre KB an die neugebildeten Zivilstandesämter der "Mairie" abliefern, und so kommt es, daß die meisten älteren e und k KB Rheinhessens im Besitz der Bürgermeistereien (im Verzeichnis Bm) sind. Einige sind an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben. Dort liegt auch im gräflich Erbachschen Archiv das älteste KB des Landes, das von Güttersbach 1550, ferner die Darmstädter Militär- und Hof-Kirchenbücher. Im Staatsarchiv Marburg liegen die ältesten KB von Kleestadt und Schaafheim.

Die Angaben über jetzige und frühere Zuteilung der