Historische Beschreibung der Münsterkirche und der Heiligthums-Fahrt/064

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Historische Beschreibung der Münsterkirche und der Heiligthums-Fahrt
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Lüttich, und deren Güter, mit dem Stifte zu Aachen; dazu stiftete dieser Bischof noch sechszehn neue Pfründen, so daß das Kapitel aus vierzig Pfründen bestand, welche aber im Jahr 1576 der Pabst Gregor XIII. auf zwei und dreißig reducirte.

      Um eine Pfründe an dem Stifte zu erhalten, mußte man aus einer gesetzmäßigen Ehe geboren, und auf einer Universität einen Grad in einer Wissenschaft erhalten haben [1]. Die Ehren-Ämter des Stifts waren der Probst, Dechant, Sänger, Vice-Probst, Scholaster und die sieben Kardinal-Priester. Der Dechant war zugleich Probst des Stiftes zu Russon bei Tongern in Belgien und vergab abwechselnd mit der Äbtissin von Burtscheid die Pfründen dieses Stifts.

      Das Stift von Aachen gehörte zu den geist­lichen Landständen des Belgischen Herzogthums Limburg. Es hatte seine Gerichtsbarkeit und Lehnskammer[2], war von der bischöflichen Gerichts­barkeit frei, und unmittelbar dem päbstlichen Stuhle untergeben.

      Kaiser Joseph II. erlaubte im Jahr 1773 den Stiftsherren der Kirche, ein Kreuz mit acht Spitzen, und der kaiserlichen Krone, an einem blauen Bande,

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  1. Siehe Urkunde N. 13.
  2. Die Gerichtsbarkeit des Lehenhofes der Probstei erstreckte sich weit in das Herzogtum Limburg. Das Lehngericht bestand aus zwei Lehenmännern und einem Sekectär unter dem Vorsitze des Viceprobstes. Die Äppellation war in ältern Zeiten an des Scheffengericht zu Aachen, nachher aber an den Oherlehnhofe zu Brüssel.