Herforder Chronik (1910)/569

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Herforder Chronik (1910)
<<<Vorherige Seite
[568]
Nächste Seite>>>
[570]
Herforder Chronik 1910.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Von diesen Verordnungen des Herrn liesest du Luk. 10. Und St. Paulus hat solches oft vermahnt bei Gal. 5, 1. Tim. 3, Titus 3, denn er wußte wohl, wie ungern die Welt solche Leute versorgt. Auch wollen wir danach trachten, daß wir die Prediger versorgen mit geziemender Wohnung nach unserem Vermögen und wollen dies Jahr (Anno 1532) geben dem obersten Prediger ... Den anderen beiden in dem Münster jedem ... und auch dem auf der Neustadt. Wir wissen wohl, daß solches wenig ist zur jährlichen Versorgung, aber wir wollen uns befleißigen, wenn es besser mit uns wird, auch den Lohn zu bessern und zu vermehren.

Von dem rechten Banne.

In der christlichen Gemeinde und bei der Austeilung der Sakramente ist es auch nötig, eine christliche Strafgewalt zu haben für die unordentlichen Christen und die in Schande fallen und beharren. Denn wenn die Sünde nicht bestraft wird, pflegt sie schnell überhand zu nehmen; deshalb, weil wir alle von Natur zum Bösen geneigt sind, so muß gegen offenbare Sünde offenbare Strafe angerichtet werden; nämlich, der evangelische Bann[1], von unserem Herrn Christo eingesetzt, muß gebraucht werden. Erstlich den Bann soll man brauchen gegen offenbare Ehebrecher, Hurenjäger, über tägliche Trunkenbolde, Gotteslästerer und andere, die in einem Schandleben sind, und freventlich und unrecht gegen andere Leute handeln. Diese sollen fleißig vermahnt werden ein- oder zweimal durch einen oder zwei Prediger, daß sie sich bessern. Wollen sie nicht, so halte man sie für Unchristen und verdammte Leute, so lange bis sie sich bessern. Diese Form des Bannes hat Christus eingesetzt Matth. 18, und ist gebraucht unter den Christen zu der Zeit der Apostel 1. Kor. 5. Wir wollen sicherlich auf keinerlei Weise solche Leute zum Sakramente zulassen, doch kann man leiden, daß sie zur Predigt gehen und Gemeinschaft haben in der Bürgerschaft und Nachbarschaft gleich wie mit andern Heiden und Juden.

Dies ist der Heiligen Schrift Urteil und Gericht, wenn sie sich nicht bessern, welches auch im Himmel gültig ist, denn es geschieht nach dem Befehle Jesu Christi.

Was aber weiter von solchen Leuten zu richten ist, kommt nicht den Predigern, sondern der Obrigkeit zu.

Vom äußerlichen christlichen Wandel.

Damit aber auch ein ehrliches Leben unter den Christen sei, muß auch die Obrigkeit ihres Amtes ernstlich pflegen gegen diejenigen, die sich nicht von den Predigern wollen mit dem Wort regieren lassen. Denn obwohl das Schwert die inwendige Frömmigkeit, die vor Gott gilt, nicht zu erhalten vermag, so erhält sie doch die auswendige; dazu ist sie auch verordnet. Rechte Christen bedürfen ihrer nicht zum Zwange, aber den Bösen ist sie zur Zucht und Furcht. Römer 13. - Es geziemt sich außerdem, daß die Christen neben der inwendigen Frömmigkeit des Glaubens auch einen äußerlichen christlichen Wandel führen, der nicht alleine bei den Guten, die sich nicht schnell ärgern, sondern auch bei den[GWR 1] Bösen, die sich bald ärgern, keinen Anstoß

  1. Ausschließung vom Abendmahl und kirchlichen Rechten.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: deu