Herforder Chronik (1910)/434

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Herforder Chronik (1910)
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1759

habe“. Es sieht so aus, als ob die Herren Offiziere jedesmal recht hohe Forderungen gestellt haben, um sie sich gegen ein angemessenes Trinkgeld herunterhandeln lassen zu können. Desgleichen und noch ein übriges tat auch der Herr Rittmeister v. Oldenburg. Er bestand nicht auf der der Stadt schwerfallenden Naturallieferung der 115 Rationen, die er gefordert hatte, sondern ließ sich ihren, Wert in Geld auszahlen. Und als er „wegen der für das den folgenden Tag einzurückende“ Korps erforderliche Fourage, Lagerstroh und anderen vivres (Lebensmittel) Andeutungen machte, überredeten ihn die Stadtväter, an die benachbarten Ämter Vlotho, Hiddenhausen, Schildesche und Heepen direkte Befehle „zur billigmäßigen Beihilfe“ zu erlassen, weil sie die bekannten Ausflüchte vorhersahen, die jedesmal erfolgten, wenn der Magistrat sie zur Beteiligung aufrief. Für diese Gefälligkeit werden dem Herrn Rittmeister, ebenso wie „für gute Mannszucht und sonsten 50 Tlr. und dessen Lieutenant 3 Tlr. gezahlt, ohne was bei solcher Gelegenheit an Wein, Bier, Brot und Branntwein geliefert und konsumiret worden“.

Welches angstvolle Hasten und Drängen brachten diese Tage!


Bis zu diesem Abschnitt des siebenjährigen Krieges ist, soviel uns bekannt, außer einigen hier und da in den Berichten des Herforder Magistrats an die Mindener Kammer zerstreuten Mitteilungen über Herforder Vorgänge, keine zusammenhängende Darstellung hiesiger Ereignisse vorhanden, weder in der damals an manchen Orten beliebten Tagebuchform, noch als Ortschronik.

Erst die kurze Spanne Zeit vom 4. Juli bis 6. August 1759, in den Akten „die zweite französische Invasion“ genannt, hat ihren Chronisten gefunden, der als Augenzeuge, vielleicht auch als Mitleidender, die Schicksale unserer schwer heimgesuchten Stadt in jenen Tagen erzählt. Das Schriftstück entstammt dem Königlichen Urkundenarchiv der vormaligen Abtei Herford ad N: 1708 des Repert., und ist in Msc. VII 3326 c enthalten.

Es trägt weder Unterschrift noch sonst einen Vermerk, der auf den Verfasser schließen läßt. Von ganz anderer Hand ist dem Schriftstück auf der Vorderseite des Umschlages eine Aufschrift gegeben und darunter der abteiliche Kanzleisekretär Möhlmann als Verfasser angegeben. Möglich ist letzteres schon, da der Schreiber, wie wir sehen werden, mit den Vorgängen auf der Abtei Vertrautheit zeigt, und daß seine Aufzeichnungen glaubwürdig sind, ergab die Vergleichung mit den in den Akten niedergelegten Tatsachen.

Der Bericht möge hier wörtlich folgen. Er ist mit Anmerkungen und Einfügungen versehen und zum leichteren Verständnis der zuweilen langatmigen Satze um einige Satzzeichen vermehrt.