Handbuch der praktischen Genealogie/106

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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vorführenden Listen, nämlich die von 1466, 1481, 1499 (1502, 1506) und 1529 veröffentlicht. Das Göttinger Wortzinsbuch von 1334 und 1364, d. h. das Verzeichnis der Eigentümer der Worte (Worde, Hausgrundstücke) und deren Abgaben, hat Georg Meyermann veröffentlicht, HGBAB 4, 25ff. Ein Freiberger Steuerregister von 1546 ist gedruckt in den „Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins“, 19. Heft, S. 25-60 mit alphabetischem Verzeichnis der Einwohner; im 20. Hefte, S. 45-58 folgen die Bewohner der Hospitäler und Ratsdörfer aus demselben Jahre.

      In der Schweiz kommen in dieser Richtung in Betracht:

Keller-Escher, C., Das Steuerwesen der Stadt Zürich im 13., 14. und 15. Jahrhundert (67. Neujahrs-Bl. z. Besten d. Waisenhauses in Zürich f. 1904). Zürich. ln Vorbereitung ist eine neue Publikation: Die völlige Veröffentlichung der Steuerbücher von 1357-76 wird einen Band umfassen, die Fortsetzung für die späteren Jahre soll in Auswahl geschehen. Herausgeber: Dr. Hans Nabholz und Dr. Friedr. Hegi.
Welti, Frdr. Emil, Die Tellbücher d. Stadt Bern a. d. J. 1389. Bern 1896.
Jecklin, Fritz von, Das älteste Churer Steuerbuch v. J. 1481 (S. A. aus Jahresbericht d. histor. antiq. Gft. v. Graubünden, 1908).

      Eine ganz eigentümliche und nachahmenswerte Bearbeitung haben die Steuerlisten von Eisenach aus d. J. 1636-39 gefunden, indem sich Hugo Peter die Mühe genommen hat, unter Heranziehung der Kirchenbücher unter dem Titel „Eisenacher Bewohner 1630-40“ (Beitr. z. Gesch. Eisenachs X. Eisenach 1901, 120 S. 8°), eine Art Adreßbuch f. jene Zeit herzustellen. In diesem Buche liegt f. e. Forscher, der sich mit Eisenacher Familiengesch. beschäftigen will, ein ganz einzigartiges Material in vorzügl. Ordnung vor.

      Zu den Steuerlisten gehören auch die Übersichten über die Einrichtungen von Kreuzzugs- und Türkensteuern früherer Jahrhunderte. Sowohl die einsammelnden Personen als auch die zahlenden werden, wenn auch keineswegs immer alle zusammen, in solchen Übersichten genannt. So sind z. B. in der „Übersicht der vom Collector Aliron eingehobenen Zehntgelder“ gelegentlich der Einhebung des Lyoner Zehnten im Erzbistum Salzburg 1282 bis 85 eine ganze Reihe von kirchlichen Beamten genannt, welche die gesammelten Beträge zahlten.[1]

Innungsverzeichnisse.      Die Zünfte führten eigene Akten.[2] Wir ersehen aus den Innungsverzeichnissen die Namen sowohl der Meister als auch der Gesellen. Auch die durchreisenden Fremden wurden gebucht. Die Söhne von Mitgliedern zahlten ein geringeres Einzugsgeld als Fremde, was für genealogische Zwecke wichtig werden kann. In den Innungsbüchern findet man auch oft unmittelbare Angaben über Verwandtschaftsverhältnisse, wenn z. B. ein Meisterssohn aufgenommen wird oder ein Geselle die Witwe oder die Tochter eines Meisters heiratet. Gedruckt ist von einschlagendem Material nicht viel. Es seien erwähnt:

  1. Steinherz, MIÖG 14, 51 ff.
  2. A. v. Gülich, Ü. d. Versteigerung der „deutschen Zunftabteilung“ des Nordischen Museums zu Stockholm ASW 1910.