Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B209

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 26.


Darmstadt, den 28. November 1895.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Errichtung eines Familienfideikommisses "Guntershausen" durch den Geheimen Kommerzienrath Freiherrn Cornelius Wilhelm Heyl zu Herrnsheim in Worms und dessen Ehefrau Freifrau Sophie Heyl zu Herrnsheim betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Ergänzung und Vergrößerung des Freiherrlich Heyl`schen Familienfideikommisses "5errnsheim" betreffend. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Namensveränderungen. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Prüfungen an der Großherzoglichen Technischen Hochschule zu Darmstadt. - 8) Charakterertheilungen. - 9) Konkurrenzeröffnungen.



Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

      Im Laufe des III. Quartals 1895 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden.

Nachtrag vom Juni.

      Schenkung des Bonifaziusvereins zu Mainz an die katholische Kirche zu Seckmauern zur Gründung eines Pfarrbesoldungsfonds, im Betrage von 1000 Mark 5.svg.

Juli.

      1) Schenkung der Sparkasse zu Gießen an die Ludwig- und Alicestiftung, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      2) Schenkung des Großindustriellen E. Nister zu Nürnberg an die evangelische Kirche zu Ober-Klingen, bestehend in einer Kirchenorgel im Werthe von 2050 Mark 5.svg;
      3) Schenkung der Filiale der Pfälzischen Bank in Worms an die evangelische Kirche zu Gernsheim, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      4) Schenkung der Spar- und Darlehenskasse Dorn-Dürkheim-Wintersheim an die evangelische Kirche zu Dorn-Dürkheim zur inneren und äußeren Herstellung der Kirche und der Pfarrgebäude, im Betrage von 5000 Mark 5.svg;
      5) Vermächtniß des Geheimen Kommerzienraths Karl Franz Denninger zu Mainz an die Stadt Mainz mit der Bestimmung, daß die Zinsen als Beitrag zur Bildung von Kinder-Ferienkolonien zu verwenden seien, im Betrage von 100 000 Mark 5.svg;