Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B202

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Beilage Nr. 25.


Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schreiner Jakob Roßkopp III. zu Kostheim in Anerkennung des von demselben bei der unter eigener Lebensgefahr ausgeführten Rettung der Barbara Daschmann zu Kostheim vom Tode des Ertrinkens bewiesenen besonnenen und muthvollen Verhaltens eine Geldprämie zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
            Darmstadt, den 30. Oktober 1895.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Emmerling.
Dr. Wagner.



Bekanntmachung,
die Wahl von Beisitzern zum Schiedsgericht für Invaliditäts- und Altersversicherung "Großherzogthum Hessen" betreffend.

      Von dem Ausschuß der Versicherungsanstalt sind zu Beisitzern des Schiedsgerichts für Invaliditäts- und Altersversicherung "Großherzogthum Hessen" für die nächsten 5 Jahre gewählt worden:

I. Aus dem Kreise der Arbeitgeber:
1) Nikolaus Fischer VII., Landwirth in Gernsheim,
2) Hermann Pfaltz, Fabrikant in Offenbach,
3) Anton Bernhart, Schreinermeister in Mainz,
4) Karl Hinkel II., Metzgermeister in Vilbel,
5) Müller, Großherzoglicher Bürgermeister in Lengfeld,
6) G. H. Koch, Fabrikant in Neu-Isenburg.

II. Aus dem Kreise der Versicherten:
1) Philipp Haas, Schriftsetzer in Mainz,
2) Philipp Dickel, Küfergeselle in Vilbel,
3) Blitz, Kreisstraßenwart in Hering,
4) Christof Ettling, Buchdrucker in Darmstadt,
5) Friedrich Speier, Buchdrucker in Darmstadt,
6) Wilhelm Kolb, Fabrikarbeiter in Zwingenberg.

      Unter Bezugnahme auf § 72 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
            Darmstadt, den 26. Oktober 1895.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
v. Knorr.
Best.