Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B136

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
<<<Vorherige Seite
[B135]
Nächste Seite>>>
[B137]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Wegen Überbreite der Tabelle bitte zwecks Darstellung derselben nach unten scrollen.



Beilage Nr. 17.


Or
dn
un
gs
-N
um
me
r.
Namen
der
Gemeinden.
Umlagen
auf das gesammte
Kommunalsteuerkapital der
Einwohner und
Forensen.
Sonstige Ausschläge.
Betrag.
Beitrag
auf 1 Mark
Normal-
steuerkapital.
Er
he
b.
-Zi
el
e.
Betrag.
Beitrag
auf 1 Mark
Normal-
steuerkapital.
Er
he
b.
-Zi
el
e.
Bezeichnung
der Art des Ausschlags und der
Repartitionsnorm.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
40 Wallertheim 11380 17,617 6 332 0,879 6 Auf das Steuerkapital der Ev.
239 3,320 6 Desgl. der Kath.
41 Weinolsheim 7780 25,250 6 384 3,180 6 Desgl.
363 2,388 6 Desgl. der Ev.
42 Wintersheim 4250 22,833 6 45 0,305 6 Auf das Grundsteuerkapital der Parzellenbesitzer.
48 Wörrstadt 25183 22,327 6 1459 1,849 6 Auf das Steuerkapital der Ev.
392 2,668 6 Desgl. der Kath.
720 1,136 6 Auf das Grundsteuerkapital der Parzellenbesitzer.
44 Wolfsheim 7148 27,698 6 1180 5,806 6 Auf das Steuerkapital der Ev.
114 3,596 6 Desgl. der Kath.
570 3,009 6 Auf das Grundsteuerkapital der Parzellenbesitzer.

      Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungstermine auf die Monate April, Juni, August, Oktober, Dezember 1895 und Februar 1896 festgesetzt worden sind.
            Oppenheim, den 25. April 1895.

Großherzogliches Kreisamt Oppenheim.
Bichmann.



Konkurrenzeröffnungen.
            Erledigt sind:
1) an der Volksschule zu Darmstadt sechs mit evangelischen Lehrern zu besetzende Lehrerstellen mit einem Anfangsgehalt von je 1350 Mark 5.svg;
2) eine Lehrerstelle an der evangelischen Schule zu Kastel, im Kreise Mainz, mit einem Anfangsgehalt von 1200 Mark 5.svg;
3) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Kostheim, im Kreise Mainz, mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährlichen Gehalt von 1000-1500 Mark 5.svg;
4) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende I. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Langsdorf, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalt von 900 Mark 5.svg. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Dem Herrn Fürsten zu Solms-Braunfels steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.