Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B118

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Beilage Nr. 15.


beträgt, gedeckt werden und die Erhebung dieses Beitrags in den ersten fünf und zwanzig Tagen des Monats Juli laufenden Jahres in einem Ziele erfolgen.
      Bestehender Verordnung gemäß wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
            Darmstadt, am 9. Mai 1895.

Großherzogliche Brandversicherungskammer.
v. Preuschen.
Petry.



Bekanntmachung,
den Bau der Nebenbahnen in Rheinhessen und Oberhessen betreffend.

      Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs für die Leitung des Baues der Linien Osthofen - Heßloch - Dittelsheim und Osthofen - Rheindürkheim eine, der Großherzoglichen Baubehörde für Nebenbahnen in Rheinhessen unterstellte Neubauabtheilung in Osthofen vorübergehend errichtet worden ist, welche die amtliche Bezeichnung:

"Großherzoglich Hessische Staatseisenbahnen,
Neubauabtheilung VII"


führt, und daß weiter mit Wirkung vom 1. August d. J. ab zum Bau der Nebenbahnen Friedberg - Hungen und Beienheim - Nidda zwei, der Großherzoglichen Baubehörde für Nebenbahnen in Oberhessen unterstellte Neubauabtheilungen in Friedberg und Hungen vorübergehend errichtet werden sollen, von welchen die erstere die amtliche Bezeichnung:

"Großherzoglich Hessische Staatseisenbahnen,
Neubauabtheilung VIII"


und die letztere die amtliche Bezeichnung:

"Großherzoglich Hessische Staatseisenbahnen,
Neubauabtheilung IX"


führen wird.
            Darmstadt, den 22. Mai 1895.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Jordan.



Bekanntmachung,
die für das Jahr 1895/96 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1895/96 in der Gemeinde Bingen folgende Umlagen erhoben werden: