Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B227

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 30.



      Hinsichtlich der in dem vorstehenden Prämientarif nicht besonders aufgeführten Kategorien von Arbeiten (Nebenarbeiten) ist zunächst festzustellen, ob die betreffende Kategorie in dem berufsgenossenschaftlichen Gefahrentarif klassifizirt worden ist. Trifft dies zu, so ist für die bezügliche Arbeit die der betreffenden Gefahrenklasse entsprechende Prämie zu entrichten. Für alle übrigen im Gefahren- und Prämientarif nicht klassifizirten Bauarbeiten ist der Prämiensatz der vorstehenden Klasse III. mit 11/2 Pfennig für jede angefangene halbe Mark des in Betracht kommenden Lohns maßgebend.
      Festgesetzt gemäß § 24 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887 (Reichs-Gesetzblatt Seite 287).
      Berlin, den 8. Dezember 1887.

Das Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.



Namensveränderungen.
1) Am 1. Dezember wurde dem am 10. Juni 1856 zu Mannheim geborenen Sohne der Margaretha Dubs, Johann Christian Dubs in Heppenheim a. d. B., gestattet, daß derselbe neben den genannten in Zukunft noch den weiteren Vornamen "August", -
2) an demselben Tage wurde dem am 28. Februar 1867 zu Florenz geborenen Sohne der Henriette Sterz, geborenen Kieling aus Sangerhausen, Hugo Kieling zu Darmstadt, gestattet, an Stelle seines bisherigen den Familiennamen "Stiesi", -
3) am 2. Dezember wurde der am 27. Dezember 1864 zu Lauter geborenen Tochter der Ehefrau des August Birkelbach daselbst, Anna Maria Heres, gestattet, statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Birkelbach", -
4) am 3. Dezember wurde der am 17. März 1872 zu Hof Sorge bei Burg-Gemünden geborenen Georgine Dorothea Schmidt, Tochter des verstorbenen Gutspächters Georg Schmidt und dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau Justine Emilie, geborenen Brandau, gestattet, an Stelle ihres bisherigen den Familiennamen "Kurtz" - zu führen.


Dienstnachrichten.
1) Am 2. Dezember wurde dem Schullehrer Karl Becker zu Kirtorf, im Kreise Alsfeld, die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hopfgarten, im Kreise Alsfeld, -
2) an demselben Tage wurde dem Schulamtsaspiranten Georg Pfeifer aus Atzenhain, im Kreise Alsfeld, die I. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Kirtorf, im Kreise Alsfeld, - übertragen.

1) Am 13. Oktober wurden dem Landes-Kultur-Inspektor Dr. Klaas zu Darmstadt die Funktionen eines ständigen Mitglieds der in Gemäßheit des Gesetzes vom 30. Juli l. Js., die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer betr., gebildeten "Fachlichen Zentralbehörde" bis auf Weiteres, -
2) am 30. November wurden dem Oberamtsrichter bei dem Amtsgerichte Darmstadt II, Freiherrn Bernhard von Diemar die Funktionen eines ständigen Mitglieds der Landes-Kommission für die Feldbereinigung bis auf Weiteres - übertragen.

In Gemäßheit des § 27 der Verordnung vom 24. September l. J., die Ausführung des Gesetzes über die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer betr.
und des Artikels 13 des Gesetzes vom 28. September l. Js., die Feldbereinigung betr., sind von den Provinzial-Ausschüssen zu nicht