Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B150

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 20.



Ordensverleihungen.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 24. Juni dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Geinsheim, im Kreise Groß-Gerau, Heinrich Rinner daß Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste", -
2) am 26. Juni dem Schullehrer an der Gemeindeschule zu Klein-Gerau, im Kreise Groß-Gerau, Heinrich Klein das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für fünfzigjährige treue Dienste",
3) am 28. Juni dem Ministerialkanzleidiener bei dem Ministerium des Innern und der Justiz Georg Blöser das silberne Kreuz -
4) am 12. Juli dem Rittmeister und Escadron-Chef von Wrochem im 2. Großh. Dragoner-Regiment (Leib-Dragoner-Regiment) Nr. 24 daß Ritterkreuz I. Klasse, -
5) an demselben Tage dem Premier-Lieutenant Hoth und dem Sekonde-Lieutenant von Herget in demselben Regiment daß Ritterkreuz II. Klasse, -
6) an demselben Tage dem Stabstrompeter Stützel und dem Vicewachtmeister Dörr in demselben Regiment daß silberne Kreuz
des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen - zu verleihen.



Namensveränderungen.
1) Am 16. Juni wurde der am 19. Mai 1880 zu Bechtolsheim geborenen Elisabethe Pfaff, Tochter des Müllers Philipp Pfaff und dessen Ehefrau Magdalene, geb.
Stärk von Nieder-Ramstadt, gestattet, statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Jakob", -
2) am 28. Juni wurde der am 10. März 1873 zu Lehrbach geborenen Anna Scholl, Tochter der Ehefrau des Kaspar Lang daselbst, gestattet, statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Lang", -
3) an demselben Tage wurde der am 27. Juli 1879 zu Arheilgen geborenen Maria Elisabethe Andres, Tochter der Elisabethe Herrmann, geborenen Andres daselbst, gestattet, statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Herrmann" - zu führen.


Konkurrenzeröffnungen.
            Erledigt sind:
1) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Sprendlingen, im Kreise Offenbach, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1300 Mark 5.svg
2) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bessungen, im Kreise Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalte von 1200 Mark 5.svg
3) Eine (die II.) mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Laubach, im Kreise Schotten, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 900-1200 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
Dem Herrn Grafen zu Solms-Laubach steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.
4) Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Radheim, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit derselben ist Organistendienst verbunden.
5) An der Volksschule zu Offenbach zwei Lehrerinnenstellen, von denen die eine mit einer evangelischen und die andere mit einer katholischen Lehrerin zu besetzen ist, mit einem Anfangsgehalte von je 1200 Mark 5.svg jährlich. Dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Birstein steht daß Präsentationsrecht zu diesen Stellen zu.
6) Eine Lehrerinnenstelle an der katholischen Schule zu Bensheim mit einem Anfangsgehalte von 1000 Mark 5.svg, von 5 zu 5 Jahren aufsteigend um je 60 Mark 5.svg bis zu 1200 Mark 5.svg jährlich.




Berichtigung.

      Der Außschlagskoëffizient auf 1 Mark Normalsteuerkapital der Evangelischen zu Ockenheim beträgt nicht, wie in der Beilage Nr. 13 Seite 96 des Regierungsblattes publizirt, 20,270 Pfennig.svg, sondern nur 3,750 Pfennig.svg.