Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B052

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 8.



3) Valentin Dehler von Mombach, dritter Beisitzer,
a. Nikolaus Brück von Bingen, erster Stellvertreter desselben,
b. Adam Schneider von Mombach, zweiter Stellvertreter desselben;
4) Johannes Friedrich von Darmstadt, vierter Beisitzer,
a. Philipp Kreh von Darmstadt, erster Stellvertreter desselben,
b. Florian Ebert aus Mombach, zweiter Stellvertreter desselben.
      Darmstadt, den 19. März 1887.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Köhler.



Bekanntmachung,
die Vergrößerung des Gräflich Stolberg-Roßla-Ortenbergischen Familien-Fideikommisses betreffend.

      Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog das Gesuch Seiner Erlaucht des Herrn Grafen Botho zu Stolberg-Roßla-Ortenberg vom 4. Februar 1886, die Vergrößerung des Gräflich Stolberg-Roßla-Ortenbergischen Familien-Fideikommisses durch in den Gemarkungen Dauernheim, Eckartsborn, Lißberg, Mittel-Seemen, Ober-Seemen, Ortenberg und Selters belegene Grundstücke betreffend, zu genehmigen geruht haben und die Fideikommißeigenschaft der betreffenden Parzellen in die Grundbücher der genannten Gemarkungen eingetragen worden ist, so wird dies in Gemäßheit des Artikels 10 des Gesetzes, die Rechtsverhältnisse der Standesherren betreffend, vom 18. Juli 1858, unter Vorbehalt bereits erworbener Rechte Dritter, zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht.
      Darmstadt, den 19. März 1887.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Prätorius.



Bekanntmachung,
das Aufbringen der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1887/88 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen zur Bestreitung der Landjudenschaftsbedürfnisse für Oberhessen pro 1887/88 auf das Steuerkapital der Israeliten 3800 Mark 5.svg umgelegt werden, wozu sich der Beitrag von 1 Mark 5.svg Steuerkapital auf 0,884 Pfennig.svg berechnet.
      Es wird dies unter dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die Repartition durch die unterzeichnete Provinzialbehörde vollzogen wird und die Beiträge in zwei Zielen, 1. Oktober und 1. Dezember l. Js., an den Rechner der Landjudenschaft, Grüneberg dahier, zu entrichten sind.
      Gießen, den 9. März 1887.

Großherzogliche Provinzialdirektion Oberhessen.
Dr. Boekmann.