Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B010

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 2.



Bekanntmachung,
die Organisation der Unfallversicherung betreffend.


      Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 10. Juli 1886 - Regierungsblatt Beilage Nr. 20 - wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Sitz des Schiedsgerichts für den Bezirk der Sektion III der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft vom 1. Januar 1887 ab von Saarbrücken nach Mainz verlegt wird, und daß zum Vorsitzenden desselben der Großherzogliche Regierungsrath von Zangen zu Mainz und zu dessen Stellvertreter der Großherzogliche Amtmann Fey daselbst ernannt worden ist.

      Die Mitglieder des bezeichneten Schiedsgerichts sind:

1) Koch, Bürgermeister zu Kusel, erster Beisitzer,
a. Gangloff, Nikolaus, zu Hangweiler, erster Stellvertreter desselben,
b. Barthold, Wilhelm, zu Kaiserslautern, zweiter Stellvertreter desselben,
2) Marre-Moser, Fr., zu Pfalzburg, zweiter Beisitzer,
a. Freytag, zu Neustadt a. H., erster Stellvertreter desselben,
b. Schuhmacher, Ludwig, zu Landstuhl, zweiter Stellvertreter desselben,
3) Mohr, Theodor, Steinbrecher in Biebrich-Mosbach, dritter Beisitzer,
a. Böhm, Johann, Steinhauer in Hochspeyer, erster Stellvertreter desselben,
b. Klee, Karl, Steinbrecher in Dotsheim[GWR 1] bei Wiesbaden, zweiter Stellvertreter desselben,
4) Karbe, Johann, Steinbrecher in Großblittersdorf[GWR 2], vierter Beisitzer,
a. Huber, Adam, Steinbrecher in Großblittersdorf[GWR 2], erster Stellvertreter desselben,
b. Bundenthal, Daniel, Steinhauer in Weidenthal bei Kaiserslautern, zweiter Stellvertreter desselben.

      Darmstadt, den 30. Dezember 1886.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Köhler.



Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

      Im Laufe des vierten Quartals 1886 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
      1) die Schenkung des Peter Joseph Kunz zu Mainz an die katholische Kirche zu St. Ignaz daselbst zur Stiftung eines Seelenamts, im Betrage von 500 Mark 5.svg;
      2) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu St. Martin in Worms, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      3) die Schenkung der Wittwe Astor in Mainz an die Domkirche zu Mainz, im Betrage von 200 Mark 5.svg, zur Stiftung zweier Seelenämter;




Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. heute: Dotzheim
  2. 2,0 2,1 heute: Grosbliederstroff, Frankreich Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „GBD“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.