Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/324

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Nr. 40.



      5) Auch die Impfungen der Privatärzte werden Revisionen unterworfen, insofern sie nicht von denselben als Hausärzte in den Familien ausgeführt werden.
      6) Wie das Landesimpfinstitut, so unterstehen auch private Institute für Impfung mit Thierlymphe der technischen Ueberwachung der Abtheilung für öffentliche Gesundheitspflege, welche in entsprechenden Zeiträumen wiederkehrende Revisionen veranlassen wird.
      7) Der gleichen technischen Ueberwachung unterliegt auch der Handel mit Thierlymphe.

      Darmstadt, den 13. Dezember 1887.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Best.