Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B072

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
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Beilage Nr. 9.



Ordensverleihungen.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 1. März dem Hauptsteueramtsdiener bei dem Hauptsteueramte Worms Johann Peter Büdinger das silberne Kreuz, -
2) am 8. März dem Palaisverwalter in Frankfurt a. M. Georg Nestel die Krone zum silbernen Kreuz des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, -
3) am 21. März dem Maurergesellen Georg Wendel Vonderschmitt in Reinheim das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrist: "Für Verdienste", -
4) am 31. März dem Schullehrer Franz Emich zu Eberstadt, im Kreise Darmstadt, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste", -
5) an demselben Tage Seiner Erlaucht dem Herrn Grafen von Schlitz genannt von Görtz das Großkreuz des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, -
6) am 1. April dem Ortseinnehmer Ludwig Daniel Rühl zu Wörrstadt das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für fünfzigjährige treue Dienste", -
7) an demselben Tage dem Schloßverwalter Georg Roß zu Wolfsgarten - und
8) an demselben Tage dem Büreaudiener bei dem Polizeiamte Darmstadt Georg Wilhelm Frank das silberne Kreuz des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen - zu verleihen.


Ermächtigungen zur Zunahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 20. März dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen Hofe wirklichen Geheimerath Dr. Carl Neidhardt die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe verliehenen Ehrenkreuzes I. Klasse mit der goldenen Krone, -
2) am 21. März dem Direktor und Verwaltungsrath der Aktiengesellschaft der K. K. privilegirten Papierfabrik Schlöglmühl Gotthard von Capellen die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige der Belgier verliehenen Ritterkreuzes des Königlich Belgischen Leopold-Ordens, sowie des ihm von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin[GWR 1] verliehenen Ritterkreuzes des Mecklenburg-Wendischen Kronen-Ordens, -
3) an demselben Tage dem Geheimen Hofrath Professor Dr. Schäfer zu Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Majestät dem Könige Karl I. von Rumänien verliehenen Komthurkreuzes des Rumänischen Kronen-Ordens, -
4) am 23. März dem Leibjäger Germann die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen goldenen Medaille, den Hoflaquaien Heeb und Schäfer die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihnen von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen silbernen Medaille des St. Stanislaus-Ordens, -
5) am 26. März dem Chef der Firma A. Bembé zu Mainz Preetorius daselbst die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige von Rumänien verliehenen Ritterkreuzes des Rumänischen Kronen-Ordens - zu ertheilen.


Konkurrenzeröffnung.
            Erledigt ist:
Die zweite Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Gernsheim, im Kreise Groß-Gerau, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden
Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1600. Mark 5.svg - Mit der Stelle ist ein Theil des Organisten-, bezw. Kirchendienstes verbunden. Dem Großh. Kreisrathe zu Groß=Gerau, dem katholischen Pfarrer und dem Ortsvorstande zu Gernsheim steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: Mecklenbuug-Schwerin