Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B168

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
<<<Vorherige Seite
[B167]
Nächste Seite>>>
[B169]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Beilage Nr. 21.



      Die Universitäts-Bibliothek mit Lesesaal ist täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 9-1 Uhr und von 3-4 Uhr, während der Herbstferien nur von 9-1 Uhr geöffnet. Am Nachmittage vor und am Tage nach den drei hohen Festen bleibt sie geschlossen. Das Ausleihen und die Zurücknahme von Büchern ist auf die Stunden von 11-1 und von 3-4 Uhr beschränkt.
      Zur Besichtigung sind geöffnet: Das archäologische Museum in später zu bestimmenden Stunden, die Sammlungen des Instituts für Kunstwissenschaft (Kanzleigebäude) Samstags von 11-12 Uhr, das Universitäts-Herbarium Samstags von 9-11 Uhr, der botanische Garten an Wochentagen Vormittags von 6-12 Uhr, Nachmittags von 1-6 Uhr, Samstags nur bis 5 Uhr, Sonntags von 9-11 und von 2-4 Uhr, die Gewächshäuser im botanischen Garten an den Wochentagen von 1-2 Uhr, die mineralogische Schausammlung Sonntags von 10-12 Uhr, die Sammlungen des landwirthschaftlichen Instituts in später zu bestimmenden Stunden, der Forstgarten täglich.

Ordensverleihung.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 30. Juli dem wirklichen Geheimerath und Präsidenten des Ministeriums der Finanzen August Schleiermacher das Großkreuz des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.

Dienstnachrichten.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 12. Mai den Hofmusiker Gottfried Stephany zum Kammermusiker, -
2) am 30. Juli den Präsidenten des Ministeriums des Innern und der Justiz Jakob Finger zum Staatsminister und Minister des Innern und der Justiz, -
3) am 1. August den Ministerialrath im Ministerium des Innern und der Justiz August Weber zum Präsidenten des Ministeriums der Finanzen, -
4) an demselben Tage den Oberstaatsanwalt bei Großherzoglichem Oberlandesgericht Paul Schlippe unter Belassung in dieser Stellung zugleich zum Ministerialrath im Ministerium des Innern und der Justiz, -
zu ernennen.



Ruhestandsversetzung.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 31. Juli den wirklichen Geheimerath und Präsidenten des Ministeriums der Finanzen August Schleiermacher in seiner Eigenschaft als Präsident gedachten Ministeriums auf sein Nachsuchen, unter Bezeigung der vollsten Zufriedenheit mit seiner langjährigen, treuen und ausgezeichneten Dienstführung, in den Ruhestand zu versetzen.

Concurrenzeröffnung.

      Erledigt ist:
Die erste evangelische Pfarrstelle zu Hungen, im Dekanate Hungen. Das Präsentationsrecht zu derselben steht dem Herrn Fürsten zu Sohns-Braunfels zu.

Berichtigung.

      In der Uebersicht der Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Landgemeinden des Kreises Offenbach für 1884/85 (Regierungsblatt Beilage Nr. 13 S. 101) beträgt in der Gemeinde Groß-Steinheim (Nr. 10) der Beitrag auf 1 fl. Normalsteuerkapital nicht 41,468 Pfennig.svg, sondern 41,486 Pfennig.svg. und in der Gemeinde Klein-Steinheim (Nr. 18) nicht 42,275 Pfennig.svg, sondern 50,878 Pfennig.svg.