Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B046

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
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Beilage Nr. 6.


C. Abschluß.
Die Einnahme beträgt 10,998 Mark 5.svg
" Ausgabe " 10,998 "
Vergleicht sich.

      Darmstadt, den 26. October 1883.

Der Rechner der Großherzoglichen Brandversicherungskasse.
Hahn, Rechnungsrath.



Bekanntmachung,
den Ausschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1884 betr.

      Zur Zahlung desjenigen Theils des ständigen Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1884 - inclusive eines im vorhergehenden Jahre zu wenig erhobenen Gehaltstheils von 3 Mark 5.svg 67 Pfennig.svg - im Betrage von 655 Mark 5.svg 10 Pfennig.svg, zu welchem alle Israeliten des aus sämmtlichen Gemeinden des Kreises Bingen, wie letzterer vor 1848 bestand, gebildeten Rabbinatssprengels Bingen, mit Ausnahme der Kreisstadt Bingen, beizutragen haben, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 2,2456 Pfennig.svg vom Gulden Normalsteuerkapital der Beitragspflichtigen ausschließlich der Hebgebühren und Registerfertigungskosten, in drei Zielen, nämlich jedesmal zu Anfang der Monate Juni, August und October 1884 erhoben werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
      Mainz, den 12. März 1884.

Großherzogliche Provinzialdirection Rheinhessen.
Küchler.



Ordensverleihungen.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

1) Am 23. Februar dem Schullehrer an der Gemeindeschule zu Stockstadt, im Kreise Groß-Gerau, Peter Rothermel, -
2) am 27. Februar dem Schullehrer an der Gemeindeschule zu Alt-Wiedermus, im Kreise Büdingen, Nicolaus Ackermann, - das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste, -
3) am 11. März dem Schullehrer an der Gemeindeschule zu Kostheim im Kreise Mainz, Jacob Schmuck, -
4) am 19. März dem Polizeidiener zu Altheim, im Kreise Dieburg, Konrad Groß, - das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für fünfzigjährige treue Dienste", -
5) am 1. April dem Oberwachtmeister Krämer im Großherzoglichen Gendarmerie-Corps, District Rheinhessen, das Ritterkreuz 2. Klasse des Ludewigsordens, -
6) an demselben Tage dem Zugmeister bei der Main-Neckar-Eisenbahn, Daniel Karle, das silberne Kreuz des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, - zu verleihen.