Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B035

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Beilage Nr. 5.


3) Amtsgericht Ortenberg:
      Bergheim.
4) Amtsgericht Schotten:
      Burkhards.
5) Amtsgericht Vilbel:
      Ober-Eschbach.

      Darmstadt, den 14. März 1882.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Dr. Linß.



Bekanntmachung,
die Vergütung für die im Etatsjahre 1882/83 in Geld zu berichtigenden Pensionsnaturalien betreffend.



      Aus den in 1881 auf den Fruchtmärkten[GWR 1] zu Mainz vorgekommenen Fruchtverkäufen, welche nach der Verordnung vom 10. Dezember 1857 der vorgenannten Vergütung zur Grundlage dienen, ergeben sich als Durchschnittspreise eines Hektoliters von:

25,88 Hektoliter Waizen 18 Mark 5.svg 99 Pfennig 5.svg
92,71 Hektoliter Korn 15 Mark 5.svg 81 Pfennig 5.svg
-
Hektoliter Gerste
-
Mark 5.svg
-
Pfennig 5.svg
107,48 Hektoliter Hafer 7 Mark 5.svg 72 Pfennig 5.svg

      Da auf den Fruchtmärkten zu Mainz in 1881 keine Gerste verkauft wurde, so muß hierfür der Durchschnittspreis des Vorjahres mit 11 Mark 5.svg 42 Pfennig 5.svg zu Grunde gelegt werden.
      Es berechnet sich hiernach der Werth von 100 Mark 5.svg Naturalien auf 232 Mark 5.svg 08 Pfennig 5.svg
      In den Städten Darmstadt und Gießen, aus welchen nach der vorerwähnten Verordnung die Fruchtverkäufe gleichfalls zu berücksichtigen sind, wurden in 1881 keine Früchte zu Markte gebracht.
      Hiernach kommen für das Etatsjahr 1882/83 hinsichtlich derjenigen Pensionen, auf welche die angezogene Verordnung noch Anwendung findet, die Beträge von 175 Mark 5.svg, 150 Mark 5.svg und 115 Mark 5.svg zur Berechnung.
      Für die nach den früheren Grundsätzen zu behandelnden Pensionen sind von 100 Mark 5.svg Naturalien 115 Mark 5.svg zu vergüten.
      Ferner beträgt der nach der Verordnung vom 13. Oktober 1840 und dem Holzpreistarif vom 27. September 1881, Reg.-Blatt Beilage Nr. 24 von 1881, zu leistende Zusatz für Holz von 100 Mark 5.svg Pension 19 Pfennig 5.svg

      Darmstadt, den 15. März 1882.

Großherzogliche Ober-Rechnungskammer.
Hahn.
Dr. Franck.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: Fruchtmärken