Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B194

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 25.


Oberappellations- und Cassationsgerichtes, welche in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten erwachsen sind, und welche nicht das Eigenthum oder sonstige Rechte an Liegenschaften sowie jura satus zum Gegenstand haben, sofern in denselben seit länger als 40 Jahren keine Prozeßhandlung vorgekommen ist, mit Ausnahme der ergangenen Entscheidungen, Vergleiche und erstatteten Relationen, ausgeschieden und demnächst vernichtet werden sollen.
      Indem man dieses hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringt, fordert man diejenigen Betheiligten, welche ein rechtlich begründetes Interesse dabei zu haben glauben, daß einzelne Acten länger aufbewahrt werden, auf, dieses binnen drei Monaten, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei dem unterzeichneten Gerichtshofe anzuzeigen beziehungsweise nachzuweisen.
      Darmstadt, den 24. September 1880.

Großherzogliches Oberlandesgericht.
Kempff.
v. Kreß.



Bekanntmachung,
die Nichterhebung des vierten Zieles der pro 1880 ausgeschlagenen Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Romrod betreffend.

      Das vierte Ziel der nach dem Voranschlag der israelitischen Religionsgemeinde Romrod pro 1878/80 für das Jahr 1880 ausgeschlagenen Umlagen soll nach Beschluß des Vorstandes und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz nicht erhoben werden, was zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
      Alsfeld, den 22. September 1880.

Großherzogliches Kreisamt Alsfeld.
Hoffmann.



Dienstnachrichten.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 21. August den Privatdocenten und Assistenten an dem physikalischen Institut der Universität Göttingen Dr. Carl Fromme zum außerordentlichen Professor bei der philosophischen Facultät der Landes-Universität, insbesondere für die mathematisch-physikalischen Lehrfächer und für Geodäsie, mit Wirkung vom 1. October d. J. an, zu ernennen und in der gedachten Eigenschaft zu berufen;
2) am 8. September den Obersteuercalculator 1. Klasse Ludolph Kramer zum Ministerialsecretär bei dem Ministerium der Finanzen, den Obersteuercalculator 2. Klasse Johann Baptist Bradner zum Ministerialcalculator 1. Klasse, sowie den Finanzaspiranten Matthäus Schönberger aus Groß-Bieberau zum Ministerialcalculator 2. Klasse bei der Buchhaltung des Ministeriums der Finanzen zu ernennen.

1) Am 17. September wurde dem Schullehrer Ludwig Schäfer zu Hergersdorf, im Kreise Alsfeld, die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Rudingshain, im Kreise Schotten, -