Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B156

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 20.


Bekanntmachung,
die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1880 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1880 und das 1. Quartal 1881 von der Stadt Gießen an Umlagen erhoben werden:

a. auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen 210435 Mark 5.svg 72 Pfennig 5.svg,
b. auf das Steuerkapital der Mitglieder der evangelischen Gemeinde 2963 Mark 5.svg 86 Pfennig 5.svg,

wozu sich der Beitrag auf einen Gulden Steuerkapital berechnet:

für den Ausschlag a auf 51,660 Pfennig 5.svg,
"
"
"
b
"
0,930 Pfennig 5.svg.

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, October, December 1880 und Februar 1881 festgesetzt worden sind.
      Gießen, den 24. Juni 1880.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.


Ordensverleihungen.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 30. Mai dem Pedellen an dem Gymnasium zu Mainz Johannes Sommer das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste", -
2) am 24. Juni dem Oberlehrer an der katholischen Schule zu Bensheim Joseph Lippert das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
3) am 30. Juni dem Großherzoglichen Garnison-Verwaltungs-Inspector Flach in Worms das Ritterkreuz 2. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
4) am 2. Juli dem Generalmajor z. D. von Sannow und dem Oberst z. D. Schach von Wittenau das Commandeurkreuz 2. Classe des Ludewigsordens, - zu verleihen.



Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 23. Juni dem Major à la suite Freiherrn von Nordeck zur Rabenau die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Comthurkreuzes des Franz-Josephordens zu ertheilen.

Namensveränderung.

Am 25. Juni wurde der Marie Hofmann aus Alt-Buseck gestattet, statt ihres seitherigen künftighin den Familiennamen "Peucker" zu führen.